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Schadenrückkauf: So funktioniert's

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Schadenrückkauf

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Schadenrückkauf erstatten Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen regulierten Schaden.
  • Dies lohnt sich bei Bagatellschäden bis ungefähr 1.000 Euro.
  • Durch die Selbstzahlung bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse bestehen & somit der Beitrag stabil.
  • Für den Schadenrückkauf haben Sie maximal 6 Monate Zeit. Die Frist läuft ab Zusendung des Abschlussberichtes.

Schadenrückkauf: Erklärung

Mit dem Schadenrückkauf ersetzen Sie Ihrer Kfz-Versicherung die Kosten eines regulierten Schadens. Das bedeutet, letztendlich bezahlen Sie den Schaden selbst.

Einen Schadenrückkauf ermöglicht jede Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung beinhalten viele Tarife ebenfalls die Möglichkeit des Rückkaufes von Vollkaskoschäden.

Ihr Vorteil

Wenn Sie den Schaden zurückkaufen, werden Sie nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Der Beitrag im kommenden Kfz-Versicherungsjahr bleibt somit stabil oder sinkt sogar. Ohne den Schadenrückkauf zahlen Sie durch die Rückstufung deutlich mehr.

Lohnt sich der Rückkauf?

Das hängt von der Höhe des Schadens und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Zur Orientierung: Es lohnt sich, Schäden unter 1.000 Euro zurückzukaufen.

Ablauf

  1. Bei einem Schadenrückkauf reguliert die Kfz-Versicherung einen gemeldeten Schaden wie gewohnt. Die Gesellschaft geht also in Vorleistung und bezahlt die gesamten anfallenden Schadenskosten.
  2. Nach Abschluss des Versicherungsfalles erhalten Sie den Abschlussbericht des Kfz-Versicherers mit den Gesamtkosten.

Frist für Schadenrückkauf

Nach Erhalt des Abschlussberichtes haben Sie 6 Monate Zeit, um die Schadenskosten selbst zu übernehmen. Entscheiden Sie sich dafür, teilen Sie dies dem Versicherer mit und überweisen ihm den Betrag.

Für die Versicherung ist es dann so, als hätte es den Schaden nie gegeben.

Schadenrückkauf berechnen

Für die Berechnung sind diese Faktoren wichtig:

  • Aktuelle Schadenfreiheitsklasse
  • Neue Schadenfreiheitsklasse nach der Rückstufung (anhand Rückstufungstabelle des Versicherers)
  • Bisheriger Kfz-Versicherungsbeitrag
  • Schadenshöhe
  • Selbstbeteiligung (Vollkasko)

Der Versicherer nennt im Abschlussbericht eines Schadensfalles seine entstandenen Kosten sowie die neue Schadenfreiheitsklasse.

Meist informiert die Gesellschaft darin auch, ob sich ein Schadenrückkauf für den Versicherungsnehmer lohnen würde.

Alternativen

Mit der Tarifoption „Rabattschutz” verhindern Sie ebenfalls einen Anstieg des Beitrages aufgrund eines Schadens. Ist dieser vertraglich enthalten, ist mindestens ein Schaden pro Jahr sozusagen „frei”. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Den Vorteil genießen Sie jedoch nur, solange Sie in diesem Tarif bleiben. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel werden die Schäden der Vergangenheit bei der Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung berücksichtigt.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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