Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weiter zum Kundenservice
Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Bagatellschaden ist ein leichter Blechschaden am Auto, der maximal 750 Euro teuer ist und bei dem keine Personen verletzt wurden.
Wie sieht ein Bagatellschaden aus?
Typische Bagatellschäden sind etwa:
Bagatellschäden entstehen oft:
Am Unfallort bleiben:
Im fließenden Verkehr räumen Sie möglichst schnell die Straße. Machen Sie Fotos von den Beschädigungen. Fertigen Sie einen Unfallbericht an. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Adressen, Telefonnummern und die Daten der Kfz-Versicherungen aus.
Haben Sie zum Beispiel beim Ausparken ein geparktes Auto gestreift (siehe auch Parkschaden), müssen Sie vor Ort bleiben und versuchen, den Halter beziehungsweise Fahrer zu finden.
Bagatellschaden melden:
Kommt der Halter/Fahrer nicht (Wartefrist ist eine halbe Stunde), melden Sie den Vorfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Zu Bagatellschäden rücken die Beamten normalerweise nicht aus. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann Ihnen hinterher aber eventuell als Fahrerflucht angelastet werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos allein reicht hier nicht aus.
Unfallflucht bei Bagatellschaden
Verlassen Sie unerlaubt den Unfallort, begehen Sie auch bei einem Bagatellschaden eine Unfallflucht. §142 StGB sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot vor.
Sind Sie der Unfallverursacher, melden Sie den Schaden auch umgehend Ihrer Kfz-Versicherung.
In welchen Fällen rufe ich die Polizei?
Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie als Laie oft nicht sofort ersichtlich. Dies kann meist nur eine Kfz-Werkstatt durch ein Unfallgutachten feststellen.
Bei Bagatellschäden wird normalerweise kein Kfz-Gutachter hinzugezogen. Bestehen Sie auf ein Gutachten, müssen Sie den Experten in der Regel selbst beauftragen und auch bezahlen. Für ein Kfz-Gutachten bezahlen Sie jedoch ab 400 Euro aufwärts.
Ratsam und kostengünstiger ist es daher, einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Kfz-Werkstatt machen zu lassen. Eine Alternative ist ein Kurzgutachten (50-150 Euro).
Das Gutachten beziehungsweise den Kostenvoranschlag schicken Sie dann an die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, geht der Bericht an Ihre Vollkaskoversicherung, die für solche Schäden aufkommt.
Wann zahlt die Versicherung das Gutachten?
Übersteigt der Schaden laut Gutachten die Bagatellgrenze von 700-750 Euro, übernimmt die Kfz-Versicherung die Gutachterkosten.
Sie beschädigen ein anderes Auto:
Ihr Auto wird beschädigt:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden auf.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.