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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Brandschaden am eigenen Auto ist durch eine Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt.
Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden durch Brand (Auto steht in Flammen), durch Kurzschluss (Schmorbrand) oder Explosion, sofern der Schaden im versicherten Auto selbst entstanden ist. Auch die Kosten für einen Feuerwehreinsatz werden übernommen.
Ein Brandschaden infolge Vandalismus am eigenen Pkw ist nur dann ein Fall für Ihre Vollkaskoversicherung, wenn der Täter unbekannt bleibt. Kann bei Vandalismus der Täter ermittelt werden, muss dieser selbst oder seine Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht einen Brandschaden?
Greift das Feuer von einem anderen Auto auf den eigenen Pkw über, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autos, von dem der Brand ausgegangen ist.
Bei Brandstiftung oder Vandalismus sollten Sie generell eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen.
Dies ist meistens die Voraussetzung für die Übernahme des Schadens durch Ihre Kaskoversicherung.
Zudem machen Sie damit Schadensersatzansprüche geltend für den Fall, dass der Täter doch ermittelt werden sollte.
Die Kfz-Versicherung ersetzt bei Autobrand in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
Beinhaltet der gewählte Tarif in der Kfz-Versicherung allerdings eine Neuwertentschädigung (bei Neuwagen) oder eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchten), wird innerhalb der vereinbarten Laufzeit der komplette Kaufpreis ersetzt.
Im Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie Tarife, die eine Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 36 Monaten beinhalten.
Nehmen Sie Ihre Kaskoversicherung bei einem Brandschaden in Anspruch, wird sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
In der Vollkaskoversicherung werden Sie nach Abwicklung des Versicherungsfalles im Normalfall im darauffolgenden Versicherungsjahr zudem in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Jedoch haben Sie in diesem Fall ein Kfz-Sonderkündigungsrecht. Sie müssen hierbei unbedingt den konkreten Grund in Ihrem Kündigungsschreiben nennen.
Bei Brandstiftung oder Vandalismus am Auto sollten Sie generell eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen.
Dies ist meistens die Voraussetzung für die Übernahme des Schadens durch Ihre Kaskoversicherung.
Zudem machen Sie damit Schadensersatzansprüche geltend für den Fall, dass der Täter doch ermittelt werden sollte.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.