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Parkschaden & Parkschadenschutz

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Parkschaden

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Parkschaden ist entscheidend, wer den Schaden verursacht hat und womit.
  • In der Kfz-Versicherung kann ein Parkschaden ein Fall für die Vollkasko, für die Teilkasko oder für die Kfz-Haftpflicht sein.
  • Mit einer zusätzlichen Parkschadenversicherung sind Sie optimal abgesichert.

Fall 1: Eigenverschulden

Haben Sie einen Parkschaden am eigenen Auto verursacht (Eigenverschulden), haftet Ihre Vollkaskoversicherung.

Allerdings nimmt der Versicherer dann in der Schadenfreiheitsklasse eine Rückstufung vor und Ihre Versicherungsprämie wird teurer.

Zusätzlich wird auch die mit der Versicherung vereinbarte Vollkasko Selbstbeteiligung fällig.

Sie sollten die Kfz-Vollkasko daher nur bei einem kostenintensiven Parkschaden in Anspruch nehmen.

Fall 2: Fremdverschulden

Wurde Ihr geparktes Auto von einer anderen Person beschädigt, kommt es darauf an, ob der Verursacher ausfindig gemacht werden kann. Ist dies der Fall, haftet diese Person beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht für den entstandenen Schaden.

Checkliste Vorgehensweise Verursacher bekannt:

  1. Tauschen Sie Kontaktdaten und Versicherungsdaten aus.
  2. Informieren Sie bei größeren Schäden die Polizei für eine Unfallaufnahme.
  3. Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung sowie sicherheitshalber auch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers.

Kann der Verursacher des Parkschadens nicht ermittelt werden, ist dies ein Fall für Ihre Vollkasko.

Checkliste Vorgehensweise Verursacher unbekannt (Fahrerflucht):

  1. Suchen Sie nach Zeugen.
  2. Vielleicht gibt es auf dem Parkplatz eine Kameraüberwachung?
  3. Machen Sie Fotos von den Unfallspuren und fertigen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Unfallskizze an.
  4. Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt.
  5. Informieren Sie vorsorglich auch Ihre Kfz-Versicherung über den Parkschaden.

Fall 3: Sie beschädigen ein geparktes Auto

Wenn Sie selbst mit Ihrem Auto ein anderes geparktes Auto beschädigt haben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Suchen Sie den Fahrer des beschädigten Autos. Auf einem Supermarktparkplatz können Sie den Fahrer im Geschäft auch ausrufen lassen.
  2. Wenn Sie den Fahrer nicht finden können, müssen Sie laut Gesetz eine „angemessene Zeit” auf diesen warten. Es sollte mindestens eine halbe Stunde sein.
  3. Sind Suche und Warten erfolglos, melden Sie den Parkschaden der Polizei. Dazu nicht den Notruf wählen, sondern kontaktieren Sie das nächste Polizeirevier oder Präsidium. Die Polizei macht den Halter anhand des Kennzeichens ausfindig.
  4. Alles Weitere wird dann die gegnerische Kfz-Versicherung mit Ihrer Kfz-Haftpflicht klären.

Fahrerflucht vermeiden
Sie dürfen sich auf keinen Fall einfach vom Unfallort entfernen. Auch der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Laut Paragraph 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist Fahrerflucht eine Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann verhängt werden.

Option Parkschadenversicherung

Parkschaden Kfz-Versicherung

Eine Parkschadenversicherung (auch Parkschadenschutz) ist eine Zusatzleistung innerhalb der Kfz-Teilkasko und speziell für Parkschäden konzipiert.

Vorteil: Die Vollkasko wird nicht in Anpruch genommen, eine Rückstufung der SF-Klasse inklusive Beitragserhöhung entfällt.

Teilkasko mit Parkschadenversicherung finden:

  • Kosten: Nur einige Euro pro Jahr Aufpreis
  • Anwendbar: In der Regel einmal pro Jahr
  • Voraussetzungen:
    • Schaden muss ein Karosserieteil betreffen
    • Reparatur im Smart-Repair-Verfahren, kein Teiletausch
    • Bis max. 250 Euro
    • Teilkasko Selbstbeteiligung von rund 50 Euro

Bei CHECK24 sind die Leistungen einer Parkschadenversicherung in den leistungsstarken Teilkasko-Tarifen dieser Kfz-Versicherer enthalten:

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.