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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Haben Sie einen Parkschaden am eigenen Auto verursacht (Eigenverschulden), haftet Ihre Vollkaskoversicherung.
Allerdings nimmt der Versicherer dann in der Schadenfreiheitsklasse eine Rückstufung vor und Ihre Versicherungsprämie wird teurer.
Zusätzlich wird auch die mit der Versicherung vereinbarte Vollkasko Selbstbeteiligung fällig.
Sie sollten die Kfz-Vollkasko daher nur bei einem kostenintensiven Parkschaden in Anspruch nehmen.
Wurde Ihr geparktes Auto von einer anderen Person beschädigt, kommt es darauf an, ob der Verursacher ausfindig gemacht werden kann. Ist dies der Fall, haftet diese Person beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht für den entstandenen Schaden.
Checkliste Vorgehensweise Verursacher bekannt:
Kann der Verursacher des Parkschadens nicht ermittelt werden, ist dies ein Fall für Ihre Vollkasko.
Checkliste Vorgehensweise Verursacher unbekannt (Fahrerflucht):
Wenn Sie selbst mit Ihrem Auto ein anderes geparktes Auto beschädigt haben, gehen Sie wie folgt vor:
Fahrerflucht vermeiden
Sie dürfen sich auf keinen Fall einfach vom Unfallort entfernen. Auch der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Laut Paragraph 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist Fahrerflucht eine Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann verhängt werden.
Eine Parkschadenversicherung (auch Parkschadenschutz) ist eine Zusatzleistung innerhalb der Kfz-Teilkasko und speziell für Parkschäden konzipiert.
Vorteil: Die Vollkasko wird nicht in Anpruch genommen, eine Rückstufung der SF-Klasse inklusive Beitragserhöhung entfällt.
Teilkasko mit Parkschadenversicherung finden:
Bei CHECK24 sind die Leistungen einer Parkschadenversicherung in den leistungsstarken Teilkasko-Tarifen dieser Kfz-Versicherer enthalten:
AdmiralDirekt | AXA | Baloise |
bessergrün | BGV | DBV |
DEVK | Dialog | die Bayerische |
Gothaer | Itzehoer | Neodigital |
Nürnberger | Rheinland | Rhion |
Signal iduna | uniVersa | VÖDAG |
WGV | WWK |
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.