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Schadensregulierung Kfz-Versicherung: Alles Wichtige

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Schadensregulierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kfz-Versicherer überprüft in der Kfz-Haftpflicht und in der Kasko zunächst jeden eingereichten Schaden.
  • Ist dieser begründet, reguliert – also zahlt – die Gesellschaft maximal bis zum im Vertrag vereinbarten Höchstbetrag.
  • Die Schadensregulierung vonseiten des Kfz-Versicherers sollte in der Regel nach 6 Wochen erledigt sein.

Schadensregulierung: Erklärung

Bei der Schadensregulierung überprüft Ihre Kfz-Versicherung die eingereichten Schadenersatzansprüche.

Sind diese begründet, entschädigt die Gesellschaft im Rahmen der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht bis zur Maximalhöhe.

Bei CHECK24 finden Sie viele Kfz-Tarife mit besonders hohen Deckungssummen.

Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Versicherungsschäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall anderen Personen (Dritten) durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind.

Bei einem klassischen Verkehrsunfall sind das beispielsweise:

  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungskosten für das Auto des Unfallgegners
  • Ausgleich bei Wertminderung
  • Heilungskosten (Klink- und Reha)
  • Schmerzensgeld
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Verdienstausfall

Auch die Insassen des eigenen Autos – mit Ausnahme des Fahrers - sind über dessen Kfz-Haftpflicht voll versichert und können ihre Schadenersatzansprüche stellen.

Direktregulierung im Ausland

Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland bekommen Sie als Geschädigter Ihr Geld bei einer Direktregulierung schneller.

Dabei geht Ihre eigene Kfz-Haftpflicht in Vorleistung und bezahlt Ihnen den Schaden. Die Gesellschaft holt sich dann das vorgestreckte Geld vom Kfz-Versicherer des Unfallverursachers zurück.

Leistungen Vollkasko & Teilkasko

Die Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt – sofern vorhanden - Ihre Vollkasko oder Teilkasko.

  • Eine Teilkaskoversicherung ist bei Fahrzeugschäden durch Unwetter, Tiere (Wildunfall, oft auch Marderbiss) und Autodiebstahl zuständig.
  • Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden am Fahrzeug durch Eigenverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht.

Ablauf Schadensregulierung

Nach der Schadensmeldung (diese muss spätestens nach 7 Tagen erfolgt sein) prüft die Versicherung, ob sie zuständig ist. Dafür wertet sie etwa Ihre Beschreibung vom Unfallhergang aus, nutzt Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen und gegebenenfalls den Polizeibericht.

Bei Verkehrsunfällen wird die Schuldfrage oft prozentual den Unfallbeteiligten zugeschrieben. Dann reduziert sich der Schadensersatz entsprechend.

Erkennt die Versicherung den Schaden an, beginnt die Regulierung. Dafür beauftragen Kfz-Versicherer meist Gutachter. Diese sehen sich die Fahrzeugschäden an und legen daraufhin die Schadenshöhe fest.

Eine Alternative ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.

Auszahlung des Geldes

Sind alle Fakten geklärt und eventuelle Unklarheiten beseitigt, bezahlt die Versicherung die Geschädigten.

Vom Unfall beziehungsweise der Meldung des Schadens bis zur Auszahlung des Geldes kann es aber einige Wochen dauern. Wie lange, hängt vom konkreten Versicherungsfall ab. Zum Beispiel wartet eine Autoversicherung immer zuerst den Abschluss polizeilicher Ermittlungen ab.

In der Regel sollte die Schadensregulierung maximal 6 Wochen dauern.

Kfz-Versicherung zahlt Schaden nicht – was tun?

Wenn die Versicherung einen Schaden nicht regulieren will, muss sie das begründen. Gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen.

Braucht eine Versicherung unverhältnismäßig lange für die Schadensregulierung, können Sie Ihren Schadenersatz auch vor Gericht einklagen oder einen Abschlag – also eine erste Teilsumme – verlangen. Sie müssen der Gesellschaft aber genügend Zeit einräumen.

Es kommt zudem vor, dass eine Autoversicherung Schadenersatzforderungen nur teilweise anerkennt und daher Abzüge vornimmt. Oft sind diese jedoch unberechtigt. In diesem Fall sollten Sie mithilfe eines Fachanwaltes Einspruch erheben und im Zweifel klagen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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