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Schwerbehinderung bei Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Schwerbehinderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Abschluss der Kfz-Versicherung über CHECK24 gewähren einige Versicherer einen Schwerbehinderten-Rabatt 
  • Die schwerbehinderte Person muss Halter des Autos und ein enges Familienmitglied des Versicherungsnehmers sein.
  • Ist das Auto an die Schwerbehinderung angepasst, sollte die Sonderausstattung der Kaskoversicherung gemeldet werden.

Gibt es Rabatt bei der Kfz-Versicherung für schwerbehinderte Personen?

Ja, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung über CHECK24 abschließen, gewähren einige Versicherer einen Schwerbehinderten-Rabatt unter diesen Voraussetzungen:

  1. Die schwerbehinderte Person ist nicht Versicherungsnehmer, sondern Halter (sogenannte abweichende Halterschaft).
  2. Die schwerbehinderte Person ist ein enges Familienmitglied des Versicherungsnehmers (Kind, Elternteil, Partner).

Wo gebe ich die Schwerbehinderung bei CHECK24 an?

Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 geben Sie dies beim Punkt „Halter des Autos” an.

Angabe Schwerbehinderung im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24

Schon finden Sie schnell passende und günstige Kfz-Versicherungstarife für Ihre individuellen Ansprüche!

Was gibt es bei der Kfz-Versicherung noch zu beachten?

  1. Sonderausstattung:
    Oft ist das Auto an die Schwerbehinderung angepasst. Diesbezügliche Sonderausstattung sollten Sie der Kfz-Versicherung melden, sofern Sie eine Kaskoversicherung (Unterschied Vollkasko oder Teilkasko) abschließen.
  2. Elektrischer Rollstuhl:
    Haben Sie einen elektrischen Rollstuhl, der schneller als 6 km/h fahren kann, benötigt dieser ein Versicherungskennzeichen. Die Versicherung entspricht einer Mopedversicherung.

Kfz-Steuer für schwerbehinderte Personen?

Je nach Grad der Behinderung können Betroffene eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.

Welche Voraussetzung gibt es?

Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 Prozent betragen.

Kfz-Steuerermäßigung
(50 %)
Kfz-Steuerbefreiung
(100 %)
- Merkmal G (gehbehindert)
- Merkmal GL (gehörlos)
- Merkmal H (hilflos)
- Merkmal Bl (blind)
- Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Wie und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung stellen Sie beim zuständigen Hauptzollamt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Neben dem Antrag sind die entsprechenden Bescheide beizulegen, aus denen der Grad der Schwerbehinderung sowie die Ursache hervorgehen (z.B. Schwerbehindertenausweis).

Die Befreiung oder Reduzierung der Kfz-Steuer wird übrigens in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Diese ist auch vorzulegen.

Gibt es weitere Rabatte für Personen mit Behinderung?

Ja, Sie können als Person mit einer Behinderung in vielen Fällen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen.

Beim Kauf eines Neuwagens gibt es von vielen Herstellern übrigens einen Rabatt, wenn Sie Ihren Behindertenausweis vorzeigen.

Auswahl einzelner Hersteller ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Autohersteller Rabatt
Audi Bis 15 %
BMW/MINI Bis 15 %
Citroen Bis 16 %
Fiat/Jeep Bis 27 %
Hyundai Bis 27 %
Mazda Bis 15 %
Mercedes-Benz Bis 15 %
Mitsubishi Bis 18 %
Nissan Bis 23 %
Opel Bis 20 %
Peugeot Bis 30 %
Renault Bis 20 %
SEAT Bis 15 %
Skoda Bis 15 %
Suzuki Bis 15 %
Toyota Bis 15 %
Volvo Bis 15 %
VW Bis 15 %

Auch vom Staat gibt es Zuschüsse. Die sogenannte Kfz-Hilfe können Sie beantragen:

  • Um den Kfz-Führerschein zu machen
  • Um ein Auto zu kaufen (Neuwagen oder Gebrauchtwagen)
  • Um einen Firmenwagen behindertengerecht umzubauen

Die Anschaffungskosten beim Autokauf werden anteilig übernommen. Die behindertengerechte Umrüstung wird sogar komplett bezahlt.

Von welcher staatlichen Stelle der Zuschuss kommt, ist abhängig davon:

  • Wie viele Jahre Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Ob die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalles ist
  • Ob Sie eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten

Zuständig ist entweder:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Die gesetzliche Unfallversicherung
  • Die Agentur für Arbeit
  • Das Integrationsamt (bei Selbstständigen und Beamten)
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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