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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Selbstbeteiligung (Abkürzung SB) ist Ihr Eigenanteil als Versicherungsnehmer. Diesen bezahlen Sie bei einem Kasko-Versicherungsschaden. Alle darüber hinaus gehenden Kosten trägt Ihre Kfz-Versicherung.
Vollkaskoversicherung | Ja |
Teilkaskoversicherung | Ja |
Kfz-Haftpflicht | Nein |
Selbstbeteiligung festlegen
Sie legen die Selbstbeteiligung im Versicherungsantrag fest.
Die Selbstbeteiligung können Sie für die Vollkasko oder Teilkasko unterschiedlich hoch wählen.
Selbstbeteiligung Höhe in Euro |
---|
0 € |
150 € |
300 € |
500 € |
1.000 € |
2.500 € |
Mit Selbstbeteiligung erhalten Sie die meisten Angebote
Um möglichst viele Angebote zu erhalten, sollten Sie eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro wählen. Bei Auswahl „ohne Selbstbeteiligung” im Kfz-Vergleichsrechner von CHECK24 sinkt die Tarifanzahl um rund die Hälfte.
Durch eine Selbstbeteiligung wird Ihre Vollkasko im Schnitt bis zu 46 Prozent günstiger. Und das unabhängig davon, ob ein Versicherungsschaden eintritt.
Eine Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung zu vereinbaren ist also absolut empfehlenswert!
500 SB Empfehlung |
1.000 SB | 2.500 SB |
---|---|---|
⌀ 31 % Ersparnis | ⌀ 41 % Ersparnis | ⌀ 46 % Ersparnis |
500 Euro Selbstbeteiligung für Vollkasko
Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in der Kfz-Vollkasko. Damit haben Sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Eine Selbstbeteiligung macht Ihre Teilkasko um bis zu 25 Prozent günstiger.
150 SB Empfehlung |
300 SB | 500 SB | 1.000 SB | 2.500 SB |
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⌀ 16 % Ersparnis | ⌀ 17 % Ersparnis | ⌀ 25 % Ersparnis | ⌀ 23 % Ersparnis | ⌀ 25 % Ersparnis |
150 Euro Selbstbeteiligung für Teilkasko
Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Kfz-Teilkasko. Damit haben Sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Sie können die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung in Absprache mit dem Kfz-Versicherer ändern.
Einfach möglich ist dies einmal jährlich, wenn der gültige Kfz-Versicherungsvertrag ausläuft.
Dann verlängern Sie entweder den bestehenden Vertrag. Oder Sie wechseln die Kfz-Versicherung und schließen somit einen neuen Vertrag ab.
Die festgelegte Selbstbeteiligung müssen Sie nur zahlen, wenn es einen Schaden an Ihrem Auto gab, den entweder Ihre Teilkasko oder Vollkasko übernehmen soll.
Von der Gesamtschadensumme (zum Beispiel der Rechnung der Kfz-Werkstatt) zahlen Sie im Rahmen der Selbstbeteiligung Ihren Eigenanteil (auch Selbstbehalt genannt). Alles, was darüber hinausgeht, bezahlt Ihre Kasko.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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