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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
In der Kfz-Versicherung gibt es zahlreiche Sondereinstufungen. Oft betrifft dies Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Die meisten Sondereinstufungen wie beispielsweise der Berufsgruppenrabatt für Beamte in der Kfz-Versicherung bewirken, dass Sie Ihr Auto günstiger versichern können.
Nur wenige Sondereinstufungen verteuern den Beitrag.
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung bleibt in der Kfz-Haftpflicht die bisherige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erhalten.
Gleiches gilt für eine zusätzliche Vollkaskoversicherung.
Sondereinstufung & Schaden?
Voraussetzung ist, dass es beim bisherigen Kfz-Versicherer weder eine Sondereinstufung noch einen regulierten selbst verschuldeten Schaden gab
Was sich bei einem Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer allerdings ändern kann, ist die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes – und damit die Höhe des fälligen Beitrages.
Den mit einer SF-Klasse verbundenen Prozentsatz legt jeder Kfz-Versicherer selbst fest.
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Innerhalb der Familie (Großeltern, Eltern, Geschwister, Personen in häuslicher Gemeinschaft) können Sie in den meisten Fällen problemlos die SF-Klasse übernehmen.
Dabei gilt jedoch: Der Empfänger kann nur so viele schadenfreie Jahre und damit SF-Klassen übernehmen, wie er bereits seinen Führerschein besitzt (hier erfahren Sie die Einstufung bei einer Kfz-Versicherung ohne Führerschein).
Hier finden Sie passende Tarife.
Wenn Sie ein weiteres Fahrzeug auf sich versichern möchten, werden Sie im Allgemeinen in die SF-Klasse ½ eingestuft.
Viele Kfz-Versicherer bieten für Zweitwagen aber eine Sondereinstufung im Rahmen einer sogenannten Zweitwagenversicherung an.
Mit dem Vergleichsrechner von CHECK24 erhalten Sie schnell und unverbindlich einen Überblick über die aktuell besten Versicherungsangebote für Zweitwagen:
Es gibt es mehrere Möglichkeiten der Sondereinstufung für Fahranfänger:
Hier ist eine generelle Ersteinstufung bis SF-Klasse 3 möglich – abhängig vom Erstfahrzeug.
Oder aber es wird pro Führerscheinjahr des Fahranfängers eine SF-Klasse besser (als SF-Klasse 0) gewährt.
Anbieter mit einer günstigen Einstufung für Zweitwagen mit Fahranfänger finden Sie mit einem Vergleich auf CHECK24:
Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) müssen der Kfz-Versicherung für das entsprechende Auto gemeldet werden.
Die Police wird um das Tarifmerkmal des Kfz-Versicherers für junge Fahrer ergänzt. Oft kostet dies jedoch keinen oder nur einen geringen Aufpreis.
Finden Sie eine Kfz-Versicherung ohne Beitragsaufschlag für einen zusätzlichen BF17-Fahrer mit einem Vergleich auf CHECK24!
Nutzt der Fahranfänger nach Ablauf des BF17 das Auto seiner Eltern, also mit Führerschein als Alleinfahrer, muss die Police entsprechend ergänzt werden. Der Aufschlag ist jedoch oftmals geringer als bei einem Fahranfänger ohne BF17.
Einen Beitragsrabatt für ein absolviertes Fahrsicherheitstraining bieten einige Kfz-Versicherer an.
In der sehr teuren SF-Klasse M (steht für Malusklasse) werden Sie als Versicherungsnehmer nur eingestuft, wenn Sie mit einer niedrigen SF-Klasse mindestens einen Schaden melden. Wie teuer es tatsächlich wird, steht in den sogenannten Rückstufungstabellen Ihres Versicherers. Diese sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich bei CHECK24 können Sie hier sehr viel Geld sparen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Schadenfreiheitsklasse & Schadenfreiheitsrabatt
Je mehr unfallfreie Jahre ein Versicherungsnehmer aufweisen kann, desto höher wird in der Kfz-Haftpflicht die Schadenfreiheitsklasse – und desto günstiger die Kfz-Versicherung.
SchadenfreiheitsklasseZweitwagen günstig versichern
Im Normalfall wird ein Zweitwagen erst einmal in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Manche Kfz-Versicherer bieten mit einer Sondereinstufung indes eine bessere SF-Klasse an.
Zweitwagen versichernKfz-Versicherung für Fahranfänger
Fahranfänger zahlen in der Kfz-Versicherung deutlich mehr, ob sie nur als Fahrer mit eingetragen sind oder das Auto auf sich versichern. Als Fahranfänger gelten Fahrer bis 23 oder bis 25 Jahre.
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