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Kann ich meine Kfz-Versicherung immer zum 30.11. kündigen?
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Ja, wenn Ihr Kfz-Versicherungsvertrag zum Kalenderjahr (31.12.) ausläuft.
Ansonsten gilt ein anderer Stichtag. Solche Verträge mit sogenannter unterjähriger Fälligkeit kündigen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende. -
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
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Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende kündigen. Das Vertragsende (Laufzeitende) steht im Vertrag.
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Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?
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Ja, Sie können Ihre Kfz-Versicherung jederzeit kündigen. Wirksam wird Ihre Kündigung jedoch erst mit dem Ende der laufenden Versicherungszeit.
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Wird die alte Kfz-Versicherung automatisch gekündigt?
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Nein, eine automatische Kündigung gibt es bei der Kfz-Versicherung nicht. Sie sollten daher selbst tätig werden.
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Wer kündigt die alte Versicherung?
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Die alte Kfz-Versicherung kündigen Sie als Kunde selbst. Wenn Sie Ihre neue Kfz-Versicherung über CHECK24 abschließen, können Sie unseren 1-Klick-Kündigungsservice nutzen.
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Warum ist der Stichtag der 30.11.?
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In der Kfz-Versicherung ist das Versicherungsjahr in der Regel an das Kalenderjahr gebunden. Es endet also am 31. Dezember. Ein Kfz-Versicherungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Daraus ergibt sich der Stichtag 30.11.
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Welches Datum gebe ich bei der Kündigung meiner Kfz-Versicherung an?
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Im Kündigungsschreiben können Sie ein konkretes Datum nennen, zu dem Sie Ihre Kfz-Versicherung beenden möchten – zum Beispiel zum 31. Dezember. Einfacher ist es jedoch, wenn Sie schreiben, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen.
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Kann man mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln?
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Das geht nur, wenn Ihr laufender Vertrag auch mitten im Jahr endet. Das kann der Fall bei einer unterjährigen Fälligkeit sein. Denn nicht alle Kfz-Versicherungsverträge sind an das Kalenderjahr gebunden.