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Teilkasko-Versicherung 2024

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Teilkasko

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt viele Schäden durch äußere Einflüsse am eigenen Auto ab.
  • Eine Teilkasko ist sinnvoll, um sich vor hohen Schadenskosten zu schützen.
  • Mit CHECK24 erhalten Sie eine Teilkaskoversicherung bereits ab 2,99 Euro pro Monat.

Was ist eine Teilkasko?

  • Die Teilkaskoversicherung ist eine wichtige Komponente der Kfz-Versicherung und bietet Schutz vor einer Vielzahl von Schäden, die nicht durch Eigenverschulden des Fahrers verursacht wurden.
  • Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch unvorhersehbare Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen können.
  • Versicherungsschutz gilt üblicherweise in Europa (geografisch) und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.
  • Eine Teilkasko ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die nur Schäden abdeckt, die Sie anderen zufügen.

Was kostet eine Teilkasko?

Schon ab 2,99 Euro monatlich bekommen Sie bei CHECK24 eine Teilkaskoversicherung.

Eine Teilkaskoversicherung können Sie nur zusätzlich zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wann zahlt die Teilkasko, wann nicht?

Teilkasko zahlt immer bei... Teilkasko zahlt nicht bei...
  • Glasschaden (Fenster, Verglasung der Leuchteinheiten) 
  • Selbst verschuldetem Schaden am eigenen Auto
  • Unfall mit Tieren (Wildunfall)
  • Schaden am eigenen Auto durch Vandalismus
  • Diebstahl
  • Schaden am eigenen Auto durch Fahrerflucht
  • Sturm & Hagelschaden
  • Schaden Dritter (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • Brand, Explosion & Kurzschluss
  • Eigenschaden

Video zu Teilkasko

Leistungen: Welche Schäden sind durch eine Teilkasko versichert?

Schutz für Hybrid- und Elektroautos

Versichert sind z.B. Beschädigungen am Akku, zudem der Diebstahl oder die Beschädigung des Ladekabels während des Ladevorganges.

Elementarschäden/Naturkatastrophen

Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Zusätzlich versichert sein können Schäden am Auto durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

Autodiebstahl

Wurde Ihr Auto gestohlen, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Die ersten Monate (je nach Tarif bis zu 36 Monate) nach dem Kauf/der (Erst)Zulassung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Danach wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und bezahlt. Versichert ist auch der Diebstahl von fest verbauten Autoteilen sowie der Verlust des Autos durch Raub.

Wildunfall

Versichert sind Schäden durch Unfälle mit Tieren. Wildtiere nach dem deutschen Jagdrecht sind dabei in jedem Teilkaskotarif versichert. Es können aber auch „erweiterte Tierschäden” oder sogar „Schäden mit Tieren aller Art” abgedeckt sein.

Tierbiss (Marderschaden)

Marder beschädigen durch Bisse in Kabel und Schläuche die Elektronik, die Steuerung oder den Motor. In vielen Teilkaskoversicherungen sind solche Marderschäden enthalten. Zudem werden auch mögliche Folgekosten  – etwa ein Motorschaden – bis zu einem Maximalwert (z.B. 3.000 €) übernommen.

Brand, Kurzschluss, Explosion

Die Teilkasko ersetzt Schäden am Auto, die durch offenes Feuer, Explosion und Kurzschluss (an der Verkabelung) entstanden sind. Meist gilt eine maximale Deckungssumme (Höchstbetrag) von z.B. 10.000 €.

Steinschlag (Glasbruch)

Wird die Verglasung des Autos durch Steinschlag beschädigt, zahlt die Teilkasko den Austausch (ggf. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) beziehungsweise die Reparatur. Zur Verglasung zählen Windschutzscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben (Fenster) und die Dachverglasung. Die Scheiben können aus Glas oder Kunststoff sein. Ebenfalls versichert sind defektes Spiegelglas sowie die Abdeckungen der Leuchten (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten).

Sonderzubehör

In der Regel ist auch Sonderzubehör am und im Auto (sofern fest verbaut) mitversichert. Das sind z.B. Felgen und Navis. Je nach Tarif gelten hierbei bei der Erstattung gewisse finanzielle Obergrenzen.

GAP-Deckung (Leasing Differenzdeckung)

Bei finanzierten Fahrzeugen (Leasing) gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden eine finanzielle Deckungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihnen die Versicherung erstattet, und dem Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. Diese Differenz überbrückt die Teilkaskoleistung der Gap-Deckung.

Fährschäden (Havarie)

Wird das Auto bei einer Fahrt auf einer Fähre beschädigt, ersetzt eine umfangreiche Teilkasko den Schaden.

Grobe Fahrlässigkeit

Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Versicherungsnehmers oder Halters, muss die Versicherung normalerweise nicht dafür haften. Es sei denn, der Tarif schließt grob fahrlässige Handlung mit ein. Stets ausgeschlossen sind jedoch Schäden infolge von Alkohol– oder Drogenkonsum.

Abzug Neu für Alt

Werden bei der Reparatur Neuteile verwendet oder das Auto ganz oder teilweise neu lackiert, steigert dies den Fahrzeugwert. Das kann die Versicherung geltend machen und deshalb nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die allermeisten Kfz-Versicherer verzichten jedoch mittlerweile auf diesen Abzug „Neu für alt”.

Gibt es in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung?

Auf Ihren Wunsch – ja. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung (einen Selbstbehalt) wählen.  

Das ist jener Betrag, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer fällt der Versicherungsbetrag in der Teilkaskoversicherung aus.

Höhe der Selbstbeteiligung

CHECK24 empfiehlt in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Damit haben Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wann eine Teilkasko sinnvoll ist

Bis wann der Versicherungsschutz einer Teilkasko sinnvoll ist – und ab wann Sie eventuell darauf verzichten können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wann Teilkasko sinnvoll

Teilkasko Leistungen: Übersicht & Details

Informieren Sie sich darüber, welche Leistungen die Teilkasko immer beinhaltet – und was je nach tarif noch alles bezahlt wird.

Teilkasko Leistungen

Was ist der Unterschied der Teilkasko zur Kfz-Haftpflicht und Vollkasko?

Der Unterschied liegt in den Leistungen, dem sogenannten Deckungsumfang.

  • Kfz-Haftpflicht:
    Hilft Ihnen, wenn Sie mit Ihrem Auto fremdes Eigentum beschädigen (z.B. Autos) oder Personen verletzen.
  • Vollkaskoversicherung:
    Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und greift zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht.
Versichert Kfz-Haftpflicht Teil­kasko Voll­kasko
Sachschäden an Dritten
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Personenschäden
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Vermögensschäden
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Autodiebstahl
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Unfall mit Tieren
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Schäden durch Marderbiss
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Glasschäden
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Brandschäden
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Schäden durch Naturgewalten
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Selbst verursachte Schäden am Auto
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Schäden durch Vandalismus
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Schäden durch Fahrerflucht
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Alles Weitere zur Teilkasko

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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Unterschiede Vollkasko oder Teilkasko

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Die Teilkasko deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse wie Wildunfall oder durch Diebstahl entstehen. Die Vollkasko erweitert diese Leistungen um Schäden, die der Fahrer am eigenen Auto verursacht.

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Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Dezember 2005, Versicherungsbeginn: Dezember 2024, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf