-
Schutz für Hybrid- und Elektroautos
-
Versichert sind z.B. Beschädigungen am Akku, zudem der Diebstahl oder die Beschädigung des Ladekabels während des Ladevorganges.
-
Elementarschäden/Naturkatastrophen
-
Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Zusätzlich versichert sein können Schäden am Auto durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
-
Autodiebstahl
-
Wurde Ihr Auto gestohlen, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Die ersten Monate (je nach Tarif bis zu 36 Monate) nach dem Kauf/der (Erst)Zulassung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Danach wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und bezahlt. Versichert ist auch der Diebstahl von fest verbauten Autoteilen sowie der Verlust des Autos durch Raub.
-
Wildunfall
-
Versichert sind Schäden durch Unfälle mit Tieren. Wildtiere nach dem deutschen Jagdrecht sind dabei in jedem Teilkaskotarif versichert. Es können aber auch „erweiterte Tierschäden” oder sogar „Schäden mit Tieren aller Art” abgedeckt sein.
-
Tierbiss (Marderschaden)
-
Marder beschädigen durch Bisse in Kabel und Schläuche die Elektronik, die Steuerung oder den Motor. In vielen Teilkaskoversicherungen sind solche Marderschäden enthalten. Zudem werden auch mögliche Folgekosten – etwa ein Motorschaden – bis zu einem Maximalwert (z.B. 3.000 €) übernommen.
-
Brand, Kurzschluss, Explosion
-
Die Teilkasko ersetzt Schäden am Auto, die durch offenes Feuer, Explosion und Kurzschluss (an der Verkabelung) entstanden sind. Meist gilt eine maximale Deckungssumme (Höchstbetrag) von z.B. 10.000 €.
-
Steinschlag (Glasbruch)
-
Wird die Verglasung des Autos durch Steinschlag beschädigt, zahlt die Teilkasko den Austausch (ggf. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) beziehungsweise die Reparatur. Zur Verglasung zählen Windschutzscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben (Fenster) und die Dachverglasung. Die Scheiben können aus Glas oder Kunststoff sein. Ebenfalls versichert sind defektes Spiegelglas sowie die Abdeckungen der Leuchten (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten).
-
Sonderzubehör
-
In der Regel ist auch Sonderzubehör am und im Auto (sofern fest verbaut) mitversichert. Das sind z.B. Felgen und Navis. Je nach Tarif gelten hierbei bei der Erstattung gewisse finanzielle Obergrenzen.
-
GAP-Deckung (Leasing Differenzdeckung)
-
Bei finanzierten Fahrzeugen (Leasing) gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden eine finanzielle Deckungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihnen die Versicherung erstattet, und dem Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. Diese Differenz überbrückt die Teilkaskoleistung der Gap-Deckung.
-
Fährschäden (Havarie)
-
Wird das Auto bei einer Fahrt auf einer Fähre beschädigt, ersetzt eine umfangreiche Teilkasko den Schaden.
-
Grobe Fahrlässigkeit
-
Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Versicherungsnehmers oder Halters, muss die Versicherung normalerweise nicht dafür haften. Es sei denn, der Tarif schließt grob fahrlässige Handlung mit ein. Stets ausgeschlossen sind jedoch Schäden infolge von Alkohol– oder Drogenkonsum.
-
Abzug Neu für Alt
-
Werden bei der Reparatur Neuteile verwendet oder das Auto ganz oder teilweise neu lackiert, steigert dies den Fahrzeugwert. Das kann die Versicherung geltend machen und deshalb nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die allermeisten Kfz-Versicherer verzichten jedoch mittlerweile auf diesen Abzug „Neu für alt”.