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Brandschaden am Auto

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Brandschaden am Auto

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Brandschaden am Auto zahlt in der Regel eine zusätzliche Kaskoversicherung.
  • Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Brand oder Explosion, sofern diese in Auto selbst entstanden sind.
  • Die Vollkasko greift nur dann, wenn der Brand Folge von Vandalismus durch Unbekannt ist.

Brandschaden in der Teilkasko

Welche Kfz-Versicherung bei einem Brandschaden am eigenen Auto zuständig ist, hängt davon ab, wie das Feuer entstanden ist. In der Regel ist die Teilkasko dafür zuständig.

Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am versicherten Auto durch Brand (Auto steht in Flammen), Kurzschluss (Schmorbrand) oder Explosion, sofern der Schaden im versicherten Auto selbst entstanden ist. Auch die Kosten für einen Feuerwehreinsatz werden übernommen.

Ein Fall für Ihre Vollkaskoversicherung ist ein Brandschaden nur dann, wenn es infolge von Vandalismus zum Brand kam und der Täter nicht ermittelt werden kann. Ist der Verursacher bekannt, muss dieser selbst oder seine Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.

Brandschaden in der Kfz-Haftpflicht

Greift das Feuer von einem anderen Auto auf den eigenen Pkw über, zahlt den Schaden die Kfz-Haftpflicht des Autos, von dem der Brand ausgegangen ist.

Versicherungsleistungen

Die Kfz-Versicherung ersetzt bei Brandschaden in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Beinhaltet der gewählte Tarif in der Kfz-Versicherung allerdings eine Neuwertentschädigung (bei Neuwagen) oder eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchtwagen), wird innerhalb der vereinbarten Laufzeit der komplette Kaufpreis ersetzt.

Im Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie Tarife, die eine Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 36 Monaten beinhalten.


Nehmen Sie Ihre Kaskoversicherung bei einem Brandschaden in Anspruch, wird sowohl in der Teilkasko wie auch in der Vollkasko eine jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Nur in der Vollkaskoversicherung werden Sie nach Abwicklung des Versicherungsfalles im Normalfall im darauffolgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Jedoch haben Sie in diesem Fall ein Kfz-Sonderkündigungsrecht. Sie müssen hierbei unbedingt den konkreten Grund in Ihrem Kündigungsschreiben nennen.

Strafanzeige stellen

Brand Schaden Kfz-Versicherung

Im Falle einer Brandstiftung oder bei Vandalismus sollten Sie generell bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellen.

Dies ist meistens die Voraussetzung für die Übernahme des Schadens durch Ihre Kaskoversicherung.

Zudem machen Sie damit Schadensersatzansprüche geltend für den Fall, dass der Täter ermittelt werden sollte.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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