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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden und die Sie daher nicht selbst beeinflussen können. Das sind unter anderem Glasschäden oder Wildunfälle.
Bis auf wenige Ausnahmen – die durch eine Vollkasko versichert werden können – kann der Versicherungsschutz einer Teilkasko alle nur denkbaren Risiken abdecken.
Jetzt Teilkaskoversicherung bei CHECK24 abschließen
Eine Teilkaskoversicherung ist ein freiwilliger, optionaler Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung. Der Versicherungsumfang ist daher nicht einheitlich vom Gesetzgeber definiert ist. Dennoch beinhaltet jeder über CHECK24 abschließbare Teilkasko-Tarif Schutz vor mindestens den folgenden Grundrisiken.
Darüber hinaus können Sie Ihr Auto gegen weitere Schadensszenarien absichern. Je nach Tarif sind diese dann bereits mit im gebotenen Versicherungsumfang enthalten oder können meist gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
Teilkasko Grundschutz | Teilkasko erweiterter Schutz |
---|---|
Glasschaden | Deckung bei grober Fahrlässigkeit |
Wildunfall | Neupreiserstattung bei Totalverlust |
Autodiebstahl & Raub | Kaufpreiserstattung bei Totalverlust |
Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung) | Erweiterte Deckung bei Tierschäden |
Brand, Explosion & Kurzschluss | Deckung bei Marderbiss |
Sonderausstattung versichert | |
Mietwagen bei Reparatur | |
Teileersatz Alt durch Neuteile ohne Abzug | |
Erweiterte Elementarschäden z.B. Lawinen & Erdbeben | |
Akkuschutz bei E-Autos | |
GAP-Versicherung | |
Fährschäden |
Schutz für Hybrid- und Elektroautos
Versichert sind z.B. Beschädigungen am Akku, zudem der Diebstahl oder die Beschädigung des Ladekabels während des Ladevorganges.
Elementarschäden/Naturkatastrophen
Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Zusätzlich versichert sein können Schäden am Auto durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Autodiebstahl
Wurde Ihr Auto gestohlen, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Die ersten Monate (je nach Tarif bis zu 36 Monate) nach dem Kauf/der (Erst)Zulassung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Danach wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und bezahlt. Versichert ist auch der Diebstahl von fest verbauten Autoteilen sowie der Verlust des Autos durch Raub.
Wildunfall
Versichert sind Schäden durch Unfälle mit Tieren. Wildtiere nach dem deutschen Jagdrecht sind dabei in jedem Teilkaskotarif versichert. Es können aber auch „erweiterte Tierschäden” oder sogar „Schäden mit Tieren aller Art” abgedeckt sein.
Tierbiss (Marderschaden)
Marder beschädigen durch Bisse in Kabel und Schläuche die Elektronik, die Steuerung oder den Motor. In vielen Teilkaskoversicherungen sind solche Marderschäden enthalten. Zudem werden auch mögliche Folgekosten – etwa ein Motorschaden – bis zu einem Maximalwert (z.B. 3.000 €) übernommen.
Brand, Kurzschluss, Explosion
Die Teilkasko ersetzt Schäden am Auto, die durch offenes Feuer, Explosion und Kurzschluss (an der Verkabelung) entstanden sind. Meist gilt eine maximale Deckungssumme (Höchstbetrag) von z.B. 10.000 €.
Steinschlag (Glasbruch)
Wird die Verglasung des Autos durch Steinschlag beschädigt, zahlt die Teilkasko den Austausch (ggf. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) beziehungsweise die Reparatur. Zur Verglasung zählen Windschutzscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben (Fenster) und die Dachverglasung. Die Scheiben können aus Glas oder Kunststoff sein. Ebenfalls versichert sind defektes Spiegelglas sowie die Abdeckungen der Leuchten (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten).
Sonderzubehör
In der Regel ist auch Sonderzubehör am und im Auto (sofern fest verbaut) mitversichert. Das sind z.B. Felgen und Navis. Je nach Tarif gelten hierbei bei der Erstattung gewisse finanzielle Obergrenzen.
GAP-Deckung (Leasing Differenzdeckung)
Bei finanzierten Fahrzeugen (Leasing) gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden eine finanzielle Deckungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihnen die Versicherung erstattet, und dem Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. Diese Differenz überbrückt die Teilkaskoleistung der Gap-Deckung.
Fährschäden (Havarie)
Wird das Auto bei einer Fahrt auf einer Fähre beschädigt, ersetzt eine umfangreiche Teilkasko den Schaden.
Grobe Fahrlässigkeit
Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Versicherungsnehmers oder Halters, muss die Versicherung normalerweise nicht dafür haften. Es sei denn, der Tarif schließt grob fahrlässige Handlung mit ein. Stets ausgeschlossen sind jedoch Schäden infolge von Alkohol– oder Drogenkonsum.
Abzug Neu für Alt
Werden bei der Reparatur Neuteile verwendet oder das Auto ganz oder teilweise neu lackiert, steigert dies den Fahrzeugwert. Das kann die Versicherung geltend machen und deshalb nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die allermeisten Kfz-Versicherer verzichten jedoch mittlerweile auf diesen Abzug „Neu für alt”.
Erstattung nach Totalverlust des Fahrzeuges
Abhängig vom Tarif erstattet Ihnen die Teilkasko nach einem sogenannten Totalverlust Ihres Fahrzeuges bis zu 24 Monate nach der (Erst)zulassung den Neuwert (bei einem Neuwagen) beziehungsweise den Kaufpreis (bei einem Gebrauchtwagen). Somit sind Sie in der Lage, sich adäquaten Ersatz zu kaufen, ohne Mehrkosten befürchten zu müssen.
Kostenlose Bereitstellung eines Mietwagens
In leistungsstarken Teilkasko-Tarifen erhalten Sie während der Zeit, in der Ihr eigens Fahrzeug repariert wird, einen vergleichbaren Mietwagen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Leistungsdetails auf einen Blick
Bei CHECK24 können Sie bei jedem angezeigten Tarif die Leistungsdetails aufrufen. Hier sehen Sie ganz genau, welche Leistungen diese Teilkasko im Einzelnen bietet und wie umfangreich der Versicherungsschutz ist.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Teilkasko wann sinnvoll
Erfahren Sie, ab wann eine Teilkasko sinnvoll ist – und wann nicht mehr.
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