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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Steinschlagschaden am Auto zahlt Ihre Kaskoversicherung.
Ob im Einzelfall bei Steinschlag nun die Teilkasko oder die Vollkasko zahlt, hängt davon ab, was genau am Auto beschädigt worden ist.
Kaskoversicherung | Schaden |
---|---|
Teilkasko | An Windschutzscheibe |
Vollkasko | Am Lack |
Bei einem Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe kommt es darauf an, ob eine Reparatur möglich ist oder die Frontscheibe ausgetauscht werden muss.
Ihre Vollkasko zahlt Steinschlagschäden im Lack.
Nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch, wird jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Außerdem erfolgt eine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung. Die Versicherung wird teurer.
Kosten abwägen
Kalkulieren Sie dahr im Vorfeld, ob es sich wirklich finanziell lohnt, Ihre Kaskoversicherung bei einem Steinschlagschaden an der Motorhaube in Anspruch zu nehmen.
Sie haben einen Steinschlag am Auto in der Windschutzscheibe entdeckt?
Das sind die weiteren Schritte:
Bei einem Steinschlag am Auto ist es wichtig, WO der Stein das Auto beschädigt hat und WIE SCHLIMM die Beschädigung ist.
Hat ein Stein die Windschutzscheibe Ihres Autos getroffen, ist daher die Frage: Reparieren oder austauschen?
Die Autoscheibe kann repariert werden, wenn der Schaden:
Ansonsten muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Das gilt auch bei mehreren Einschlägen in der Windschutzscheibe.
Steinschlag im Lack
Durch Steinschlag kann auch der Lack Ihres Autos beschädigt werden. Meist betrifft es die Motorhaube. Um den Schaden zu beheben, müssen die betroffenen Stellen ausgebessert und lackiert werden.
Die Reparatur eines Steinschlages in der Frontscheibe kostet zwischen 50 Euro und 100 Euro.
Danach ist der Schaden so gut wie nicht mehr zu sehen und die Scheibe hat beinahe wieder ihre ursprüngliche Festigkeit.
Bei einem Austausch müssen Sie mit Kosten zwischen 500 Euro und 2.000 Euro rechnen.
Das kommt auf das Automodell, die Technik (Sensoren, Heizdrähte etc.) und den Aufwand an.
Ja, denn bei der Hauptuntersuchung (HU) eine gesprungene Windschutzscheibe ist ein erheblicher Mangel – die TÜV-Plakette kann Ihnen deswegen verweigert werden.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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