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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja. Einen Wildschaden an Ihrem Auto wird von der Teilkasko-Versicherung bezahlt (eine Vollkasko beinhaltet die Teilkasko).
Die Kfz-Versicherung bezahlt die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich beziehungsweise das Auto nach dem Wildunfall ein Totalschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert (bei Gebrauchtwagen) oder den Neuwert (bei Neuwagen) erstattet.
Von der Summe wird immer noch Ihre Selbstbeteiligung abgezogen, die Sie mit der Versicherung für den Schadensfall vereinbart haben.
Wildschaden der Versicherung melden: Was ist wichtig?
Melden Sie den Wildschaden Ihrer Versicherung innerhalb von 7 Tagen.
Fügen Sie alle relevanten Dokumente, vor allem den Polizeibericht und die Unfallbescheinigung, Ihrer Schadensmeldung bei.
In diesen Fällen zahlt die Teilkasko nur bedingt oder gar nicht:
Ihre Kfz-Haftpflicht kommt bei einem Wildunfall nur ins Spiel, wenn andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) geschädigt wurden.
Das ist etwa der Fall, wenn Sie deshalb auf die Gegenfahrbahn geraten sind und ein entgegenkommendes Auto Sie gerammt hat.
Auch bei beschädigten Leitplanken, Verkehrsschildern und sonstigen Gegenständen bezahlt die Haftpflicht Ihres Autos die Schäden.
Ein Wildunfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem fahrenden Auto mit einem Haarwild zusammenstoßen. Der Schaden am Auto bezeichnet man als Wildschaden.
Die meisten Wildunfälle geschehen mit einem Wildschwein oder Reh.
Zum Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz zählen diese Tiere:
Bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Tier spricht man dagegen nicht von einem Wildunfall.
Um auch bei anderen Tieren – etwa Hunde, Katzen, Kuh und Pferd – versichert zu sein, empfiehlt es sich eine Erweiterung der Wildschadendeckung abzuschießen.
Nach einem Wildunfall sollten Sie einige Dinge beachten und diese nächsten Schritte tun:
Sie sollten einen Wildunfall immer melden – nicht nur wegen der Versicherung. In vielen Bundesländern gilt eine Meldepflicht bei Zusammenstößen mit großen Wildtieren. Ein Verstoß kostet bis zu 5.000 Euro.
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist bei einem Wildunfall zudem nach dem Tierschutzgesetz Tierquälerei, da Sie das verwundete Tier einfach liegen lassen. Dafür sind Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro vorgesehen.
Wenn Sie das tote Wildtier mitnehmen, machen Sie sich der Wilderei schuldig. Auch dafür drohen hohe Geldstrafen.
Auf Straßen durch oder entlang von Wäldern und Feldern fahren Sie besonders aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit. Besonders gefährdete Gebiete sind meist mit Warnschildern gekennzeichnet.
Am Morgen und in der Dämmerung beziehungsweise nachts sind Wildtiere auf der Nahrungssuche und überqueren dabei Straßen.
Besonders im Frühling und Herbst sind Wildtiere verstärkt auf Futtersuche.
Während der Brunftzeit sind Wildtiere besonders schwer einzuschätzen und ein Wildunfall noch wahrscheinlicher als üblicherweise.
Sehen Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße, bremsen Sie vorsichtig. Schalten Sie das Fernlicht aus und hupen Sie, um auf sich aufmerksam zu machen und das Tier zu vertreiben. Wildtiere sind meist im Rudel unterwegs. Rechnen Sie daher mit weiteren, nicht sichtbaren Tieren, die ebenfalls auf die Straße laufen könnten.
Ist ein Wildunfall nicht mehr zu vermeiden, reagieren Sie am besten folgendermaßen:
Richtiges Verhalten bei großem Wildtier (z.B. Wildschwein, Reh):
Richtiges Verhalten bei kleinem Wildtier (z.B. Hase, Marder):
Wildschäden kommen in Deutschland sehr oft vor – rund 725 mal am Tag.
Im Jahr 2023 wurden rund 282.000 Wildschäden gemeldet, die von der Teilkaskoversicherung bezahlt wurden.
Die Gesamtkosten lagen bei 1.085 Milliarden Euro – das sind fast 3 Millionen Euro jeden Tag.
Jeder regulierte Wildschaden kostet durchschnittlich 3.850 Euro.
Jahr | Anzahl Wildschäden |
---|---|
2023 | 282.000 |
2022 | 265.000 |
2021 | 284.000 |
2020 | 272.000 |
2019 | 295.000 |
2018 | 268.000 |
2017 | 275.000 |
Ja, wenn Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart haben. Der Kaskoversicherer zieht die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung von den Schadenskosten ab.
Vom Gesetz her ist ein Wildschaden ein Schaden am Auto, der durch einen Unfall mit Haarwild entsteht. Die meisten Unfälle passieren hier durch einen Zusammenstoß mit einem Wildschwein oder einem Reh. Damit durch Ihre Teilkasko auch Unfälle mit anderen großen Tieren abgedeckt sind, sollten Sie sich für eine Erweiterung der Wildschadendeckung (auf Tiere aller Art) entscheiden.
Ein Wildunfall wird über 2 Arten abgerechnet.
Wenn Sie einen Kaskotarif mit Werkstattbindung haben, übernimmt Ihre Versicherung den Wildschaden nur, wenn Sie das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.
Nein. Wildunfälle sind Sache der Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.
Nein. Wildschäden an Ihrem Auto werden NICHT von Ihrer Kfz-Haftpflicht bezahlt.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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