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Kfz Halter verstorben – was zu tun ist

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Tod Halter

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie es mit der Kfz-Versicherung nach dem Tod des Halters weitergeht, hängt davon ab, was der Erbe plant.
  • Übernimmt ein direkter Erbe das Auto, steigt dieser automatisch in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag ein.
  • Wird das Auto vom Erben weitergegeben oder gar verkauft, kann sich der neue Kfz-Halter die Versicherung frei aussuchen.

 

Was tun, wenn der Fahrzeughalter verstorben ist?

Die bestehende Kfz-Versicherung für ein Auto läuft auch nach dem Tod des Halters weiter.

Das gilt für die Kfz-Haftpflicht wie auch für eine zusätzliche Kaskoversicherung (Erfahren Sie mehr zu: Unterschiede Vollkasko oder Teilkasko).

Grund: Die Autoversicherung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fahrzeug.

Dabei ist es unerheblich, ob der Kfz-Halter auch Versicherungsnehmer war oder ob eine andere Person die Kfz-Versicherung für dieses Auto abgeschlossen hat.

Nach dem Tod des Halters kommt es darauf an, was der Erbe oder die Erben mit dem Auto vorhaben.

  • Wird das Auto von einem Erben übernommen, steigt dieser als neuer Fahrzeughalter in den laufenden Vertrag ein. Die Police wird nur auf den neuen Halter angepasst (anderer Wohnort, Fahrerkreis, etc.). Damit kann der Beitrag steigen oder günstiger werden.

    Diesen Vertrag kann der übernehmende Erbe nur regulär zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen und sich dann eine neue Kfz-Versicherung suchen.
  • Reicht der Erbe das Auto sofort weiter, etwa an seinen Sohn oder seine Tochter, dann gilt diese Pflicht zum Einstieg in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag nicht!  
  • Wird das Auto umgehend verkauft, endet die Kfz-Versicherung mit dem Tag der Abmeldung. Der Käufer kann sich die Kfz-Versicherung frei aussuchen.

Was ist bei Tod des Versicherungsnehmers?

Stirbt der Versicherungsnehmer, sollte der Erbe umgehend den Kfz-Versicherer informieren.

Der Erbe steigt nach dem Todesfall in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag ein.

Die Police wird lediglich an den neuen Versicherungsnehmer angepasst. Dabei werden nur die personenbezogenen Daten neu bewertet.

Dazu gehören etwa:

Auf Grundlage dieser Angaben wird der Beitrag für das restliche Versicherungsjahr neu berechnet – mit dem Erben als Versicherungsnehmer.

Der Partner oder direkte Verwandte können bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Versicherten dessen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Allerdings maximal nur so viele schadenfreie Jahre, wie der Empfänger schon den Führerschein hat. Der Rest verfällt.

Kann der Versicherer den Erben ablehnen?

Ja – aber nur, wenn der Erbe schon einmal Kunde bei dieser Kfz-Versicherung war. In diesem Fall können Sie sich umgehend einen anderen Kfz-Versicherer suchen.

Ansonsten muss die Kfz-Versicherung dem Erben mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.

Wann können Sie die Police kündigen?

Der laufende Versicherungsvertrag kann frühestens zum Vertragsende gekündigt werden.

Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Vertragsende dem Kfz-Versicherer vorliegen.

Da die meisten Kfz-Policen aufs Kalenderjahr laufen, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist bei einem Verkauf des Pkw?

Wird der Pkw verkauft, endet die laufende Kfz-Versicherung erst, wenn der Käufer das Fahrzeug neu versichert und auf sich umgemeldet hat.

Was passiert, wenn ich das Auto stilllege?

Hier läuft der Kfz-Versicherungsvertrag mit dem Tag der nachgewiesenen endgültigen Stilllegung des Autos aus.

Wird das Auto vorläufig stillgelegt, läuft eine Ruheversicherung ohne weitere Kosten für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten weiter. Danach endet die Kfz-Versicherung

Kann der Erbe die Schadenfreiheitsklassen des Verstorbenen übernehmen?

Ja, der Erbe kann vom Verstorbenen die SF-Klasse übernehmen – wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Die meisten Kfz-Versicherer verlangen dafür ein enges verwandtschaftliches Verhältnis. Auch muss der Erbe nachweisen, dass er das geerbte Fahrzeug zuvor bereits regelmäßig gefahren ist. Für die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen hat jeder Kfz-Versicherer ein spezielles Formular, TB28 genannt. Das weitere Vorgehen besprechen Sie am besten mit der Versicherungsgesellschaft des Verstorbenen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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