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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die bestehende Kfz-Versicherung für ein Auto läuft auch nach dem Tod des Halters weiter.
Das gilt für die Kfz-Haftpflicht wie auch für eine zusätzliche Kaskoversicherung (Erfahren Sie mehr zu: Unterschiede Vollkasko oder Teilkasko).
Grund: Die Autoversicherung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fahrzeug.
Dabei ist es unerheblich, ob der Kfz-Halter auch Versicherungsnehmer war oder ob eine andere Person die Kfz-Versicherung für dieses Auto abgeschlossen hat.
Nach dem Tod des Halters kommt es darauf an, was der Erbe oder die Erben mit dem Auto vorhaben.
Stirbt der Versicherungsnehmer, sollte der Erbe umgehend den Kfz-Versicherer informieren.
Der Erbe steigt nach dem Todesfall in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag ein.
Die Police wird lediglich an den neuen Versicherungsnehmer angepasst. Dabei werden nur die personenbezogenen Daten neu bewertet.
Dazu gehören etwa:
Auf Grundlage dieser Angaben wird der Beitrag für das restliche Versicherungsjahr neu berechnet – mit dem Erben als Versicherungsnehmer.
Der Partner oder direkte Verwandte können bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Versicherten dessen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Allerdings maximal nur so viele schadenfreie Jahre, wie der Empfänger schon den Führerschein hat. Der Rest verfällt.
Kann der Versicherer den Erben ablehnen?
Ja – aber nur, wenn der Erbe schon einmal Kunde bei dieser Kfz-Versicherung war. In diesem Fall können Sie sich umgehend einen anderen Kfz-Versicherer suchen.
Ansonsten muss die Kfz-Versicherung dem Erben mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.
Der laufende Versicherungsvertrag kann frühestens zum Vertragsende gekündigt werden.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Vertragsende dem Kfz-Versicherer vorliegen.
Da die meisten Kfz-Policen aufs Kalenderjahr laufen, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November.
Wird der Pkw verkauft, endet die laufende Kfz-Versicherung erst, wenn der Käufer das Fahrzeug neu versichert und auf sich umgemeldet hat.
Hier läuft der Kfz-Versicherungsvertrag mit dem Tag der nachgewiesenen endgültigen Stilllegung des Autos aus.
Wird das Auto vorläufig stillgelegt, läuft eine Ruheversicherung ohne weitere Kosten für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten weiter. Danach endet die Kfz-Versicherung
Ja, der Erbe kann vom Verstorbenen die SF-Klasse übernehmen – wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Die meisten Kfz-Versicherer verlangen dafür ein enges verwandtschaftliches Verhältnis. Auch muss der Erbe nachweisen, dass er das geerbte Fahrzeug zuvor bereits regelmäßig gefahren ist. Für die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen hat jeder Kfz-Versicherer ein spezielles Formular, TB28 genannt. Das weitere Vorgehen besprechen Sie am besten mit der Versicherungsgesellschaft des Verstorbenen.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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