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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Kfz liegt laut Bundesgerichtshof (BGH) dann vor, wenn die Reparaturkosten für ein beschädigtes Auto höher sind als der finanzielle Aufwand für die Wiederbeschaffung.
Der Wiederbeschaffungsaufwand beinhaltet die Kosten für einen gleichwertigen, gebrauchten Kfz – abzüglich Restwert des kaputten Autos.
Ob es sich bei einem beschädigten Auto um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, stellt ein Gutachter fest.
Welche Kfz-Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zuständig ist, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist.
Kfz-Versicherung | Totalschaden infolge |
---|---|
Teilkasko | Diebstahl, Wildunfall & Naturkatastrophen |
Vollkasko | Vandalismus & selbstverschuldeter Unfall |
Gegnerische Kfz-Haftpflicht | Fremdverschulden |
Bei einem Neuwagen erhalten Sie in der Teilkaskoversicherung und in der Vollkaskoversicherung nach einem Totalschaden den Kaufpreis beziehungsweise den Neuwert erstattet.
Wie lange die Neupreiserstattung in der Kfz-Versicherung gilt, hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab.
Bei CHECK24 gibt es je nach gewähltem Kaskotarif eine Neupreisentschädigung bis zu 36 Monaten Laufzeit.
Bei einem Gebrauchtwagen erhalten Sie von der Kaskoversicherung nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert erstattet.
Muss die gegnerische Kfz-Haftpflicht für den wirtschaftlichen Totalschaden aufkommen, können Sie als Geschädigter folgende Punkte zusätzlich zum Neupreis oder Wiederbeschaffungswert geltend machen:
Neuwagen für die Kfz-Haftpflicht
Zahlt die Kfz-Haftpflicht bei einem Totalschaden, gilt ein Auto laut allgemeiner Rechtsprechung nur dann als Neuwagen, wenn es nicht älter als einen Monat ist sowie nicht mehr als 1.000 km Laufleistung auf dem Tacho hat.
Auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bleiben Sie der Besitzer Ihres Autos.
Darf ich das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden weiter fahren?
Ist das Auto fahrtüchtig und die Fahrsicherheit gewährleistet, dürfen Sie es nach einem wirtschaftlichen Totalschaden weiter nutzen.
Mit der sogenannten 130-Prozent-Regel übernimmt die Kfz-Versicherung die Instandsetzungskosten bei einem Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden auch dann, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um maximal 30 Prozent überschreiten.
Bei der Reparatur müssen die Vorgaben des Sachverständigen eingehalten werden. Zudem muss das Auto nach der Reparatur für mindestens 6 Monate noch vom bisherigen Halter/Versicherungsnehmer genutzt werden.
Eigenleistung bei Reparatur erlaubt
Sie dürfen einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto selbst reparieren. Das Ergebnis muss aber von einem Kfz-Sachverständigen abgenommen werden.
Bei einem technischen Totalschaden ist ein Auto nach einem Unfall so stark beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann.
Entstand der wirtschaftliche Totalschaden durch Fremdverschulden, dürfen Sie den Kfz-Gutachter frei wählen.
Ist der Schaden ein Versicherungsfall für Ihre eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, dann darf nur die Kfz-Versicherung den Gutachter beauftragen.
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes werden Vorschäden berücksichtigt.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Vollkasko Totalschaden
Ein Totalschaden am versicherten Auto wird von der Vollkaskoversicherung in zwei Fällen übernommen.
Vollkasko TotalschadenCHECK24 Bewertungen