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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja. Wichtig ist das vor allem für die Vollkasko oder Teilkasko. Geben Sie genau an, was getunt wurde. Am besten belegen Sie alles mit Rechnungen.
Tuning zählt zur Sonderausstattung. Diese ist bei vielen über CHECK24 abschließbaren Tarifen bis zu einer bestimmten Obergrenze kostenlos mitversichert.
Unbegrenzte Deckung
Bei einigen Angeboten im Kfz-Versicherungsvergleich auf CHECK24 ist Sonderausstattung sogar in unbegrenzter Höhe versichert.
Ja. Im Schadensfall zahlt die Versicherung bei legalem Autotuning - also wenn alles eingetragen und belegt ist.
Eigene Versicherung:
Das betrifft sowohl die eigene Kfz-Haftpflicht als auch die Teilkasko oder Vollkasko.
Gegnerische Versicherung:
Eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Autotuning an Ihrem Auto ebenfalls zahlen.
Illegales Tuning:
Sind nicht genehmigte Tuningteile verbaut, hat das Auto automatisch keine Betriebserlaubnis mehr.
Durch Chiptuning kann die Versicherung teurer werden. Das muss aber nicht der Fall sein.
Sorgt beispielsweise eine Leistungssteigerung durch Softwareoptimierung (Racechip) dafür, dass das Auto in eine höhere Typklasse fällt, steigt der Versicherungsbeitrag in der Regel leicht.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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