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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn Sie betrunken Auto fahren und einen Unfall verursachen. Die Versicherungsgesellschaft entschädigt dann den oder die Unfallgegner.
Durch Ihre Alkoholfahrt haben Sie allerdings grob fahrlässig gehandelt. Ihr Versicherer kann sich daher einen Teil der Schadensumme von Ihnen zurückholen (Regress).
Diese Summe ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Wurde Ihr Auto bei einer Trunkenheitsfahrt beschädigt, kann Ihre Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens teilweise oder ganz verweigern.
Ob Ihre Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie viel Alkohol Sie zum Zeitpunkt des Unfalles im Blut hatten. Wichtig ist dabei der Grad der Fahr(un)tauglichkeit des Fahrers.
Oft verfahren Kfz-Versicherer dabei wie folgt:
Tatbestand | Leistung Vollkasko |
---|---|
Unfall bis 0,3 Promille Alkohol | Schaden wird voll gezahlt |
Unfall mit 0,3 bis 1,1 Promille Alkohol | Zahlung wird um 50 % bis 100 % gekürzt |
Unfall mit über 1,1 Promille Alkohol | Schaden wird nicht gezahlt |
Trunkenheitsklausel in der Kfz-Versicherung
Üblicherweise steht im Kfz-Versicherungsvertrag eine Trunkenheitsklausel. Auto fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist damit untersagt. Die Missachtung dieser Vorgabe ist eine Obliegenheitspflichtverletzung. Der Versicherer ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit.
Wenn Sie alkoholisiert Auto fahren, riskieren Sie hohe Strafen, etwa ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und sogar den Entzug des Führerscheines.
Promille | Fahrverhalten | Strafen |
---|---|---|
Ab 0,3 Promille | Anzeichen von Fahruntauglichkeit oder Unfallbeteiligung |
- 2 Punkte
- Mind. 1 Monat Fahrverbot
- Mind. 500 Euro Bußgeld
|
0,5 bis 1,09 Promille |
Unauffälliges Fahrverhalten (relative Fahruntüchtigkeit) |
- 2 Punkte - Mind. 1 Monat Fahrverbot - Mind. 500 Euro Bußgeld |
0,5 bis 1,09 Promille |
Alkoholtypische Ausfallerscheinungen, Gefährdung des Straßenverkehrs |
- 3 Punkte - Bußgeld - Führerscheinentzug für mind. 6 Monate |
Ab 1,1 Promille |
Unabhängig vom Fahrverhalten (absolute Fahruntüchtigkeit) |
- 3 Punkte - Bußgeld - Führerscheinentzug für mind. 9 Monate
|
Ab 1,1 Promille | Bei alkoholbedingtem Unfall |
- 3 Punkte - Bußgeld - Führerscheinentzug für mind. 12 Monate oder dauerhaft - Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren - MPU |
Für Fahranfänger in der Probezeit gibt es ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Zudem gilt die 0,0 Promille-Grenze generell für alle Autofahrer unter 21 Jahren. Wenn Sie dagegen verstoßen und erwischt werden, sind mindestens 250 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern, Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen oder es wird sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gefordert.
Ja, die Kfz-Haftpflicht des Autos sichert grundsätzlich alle Mitfahrer ab. Wussten Sie jedoch, dass der Fahrer betrunken ist, haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht als Beifahrer verletzt. In diesem Fall ersetzt die Versicherung Ihre Schäden eventuell nur teilweise oder sogar gar nicht.
Die Folge von Alkohol am Steuer sind abnehmende Reaktionsfähigkeit, längere Reaktionszeit, geringere Aufmerksamkeit, verminderte Sehleistung sowie eine abnehmende Hemmschwelle beim Fahrer.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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