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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Einen Unfallschaden an Ihrem Auto können Sie sich grundsätzlich auch auszahlen lassen. Der Paragraf 249 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ermöglicht diese Option.
Grundlage für die Auszahlung ist eine fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung.
Es kommt dabei jedoch darauf an, welche Kfz-Versicherung für den Unfallschaden aufkommt:
Wer sich einen Unfallschaden auszahlen lässt, nimmt dabei im Vergleich zur tatsächlichen Schadenhöhe Abschläge in Kauf.
Die Kfz-Versicherung kann diverse, vorab in Gutachten oder Kostenvoranschlag mit einberechnete Kosten einbehalten. Dazu gehören:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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