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Unfallschaden auszahlen lassen

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Unfallschaden auszahlen lassen

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist es möglich, sich mit Abzügen einen Unfallschaden auszahlen zu lassen.
  • Zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflicht den Schaden, ist eine Auszahlung statt Reparatur immer möglich.
  • In der Kasko ist eine Barauszahlung in der Regel in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen.

Kann ich mir einen Unfallschaden auszahlen lassen?

Einen Unfallschaden an Ihrem Auto können Sie sich grundsätzlich auch auszahlen lassen. Der Paragraf 249 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ermöglicht diese Option.

Grundlage für die Auszahlung ist eine fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung.

Es kommt dabei jedoch darauf an, welche Kfz-Versicherung für den Unfallschaden aufkommt:

  • Bezahlt die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur des Auto, können Sie sich den Unfallschaden mit Abzügen immer auszahlen lassen.
  • Bei einem Kaskoschaden ist eine Auszahlung hingegen nur in Ausnahmefällen möglich.
    Meist ist in den Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherer festgelegt, dass die Kosten nur bei einer Reparatur des Autos in einer Werkstatt übernommen werden.

Unfallschaden auszahlen lassen: Was wird abgezogen?

Wer sich einen Unfallschaden auszahlen lässt, nimmt dabei im Vergleich zur tatsächlichen Schadenhöhe Abschläge in Kauf.

Die Kfz-Versicherung kann diverse, vorab in Gutachten oder Kostenvoranschlag mit einberechnete Kosten einbehalten. Dazu gehören:

  • Mehrwertsteuer für Ersatzteile und Arbeitsleistung (entfällt bei Auszahlung)
  • Transportkosten (wenn diese nicht wirklich angefallen sind; sogenannte Verbringung)
  • Kürzungen wegen möglicher Bereicherung (Schadenminderungspflicht des Geschädigten
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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