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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
„Ist es möglich, ein Auto auf mich zuzulassen und die Versicherung auf jemand anderen?” Diese Frage kann ganz klar mit JA beantwortet werden. Halter und Versicherungsnehmer eines Autos können durchaus unterschiedliche Personen sein.
Abweichenden Halter auswählen
Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 wählen Sie unter dem Punkt „Zulassung” den Halter des Fahrzeuges aus. Sie können Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Kreditgeber, Leasinggeber oder eine sonstige Person angeben.
Dieser Fall kommt oft bei den Autos von Fahranfängern vor.
Bei dieser günstigen Fahranfänger-Versicherung ist der Fahranfänger (Sohn oder Tochter) der Halter, ein Elternteil (Vater oder Mutter) ist der Versicherungsnehmer. Die Versicherung ist günstiger, als wenn der Fahranfänger der Halter und Versicherte wäre. Der Grund ist die in aller Regel bessere Schadenfreiheitsklasse der Eltern.
Der Fahranfänger muss in diesem Fall auch als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen sein.
Bei Paaren ist oft ein Partner der Halter des gemeinsamen Autos. Der andere Partner schließt jedoch die Kfz-Versicherung ab.
Zweitwagen versichern: Sind zwei Pkw vorhanden, wird der Zweitwagen aus Kostengründen ebenfalls über den gleichen Versicherungsnehmer versichert.
Wer der Versicherungsnehmer wird, hängt oft davon ab, wer die bessere Schadenfreiheitsklasse hat und damit einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (günstigen Versicherungsbeitrag) erhält.
Wird die Versicherung teurer, wenn Halter nicht Versicherungsnehmer ist?
Ja, das ist oft der Fall. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass mindestens 2 Personen den Pkw fahren dürfen. Bei Paaren mit einem Haushalt hingegen wird die Versicherung meist nicht teurer.
Der Fahrzeughalter ist per Definition die Person, die das Fahrzeug besitzt (nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat).
Der Halter steht außerdem in der Regel:
Der Halter eines Fahrzeuges:
Versicherungsnehmer eines Fahrzeuges ist diejenige Person, auf deren Name die Kfz-Versicherung läuft.
Der Versicherte:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Abweichende Halterschaft
Von abweichender Halterschaft spricht man, wenn in der Kfz-Versicherung der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sind.
Abweichende HalterschaftBerechtigter Fahrer
Ein berechtigter Fahrer für ein Auto ist in der Kfz-Versicherung im Fahrerkreis mit abgedeckt. Diese Person darf das Fahrzeug ganz offiziell fahren und hat den vollen Versicherungsschutz.
Berechtigte FahrerCHECK24 Bewertungen