Bis850 €sparen
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weiter zum Kundenservice
Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Vertrag in der Kfz-Versicherung wird in der Regel für 12 Monate abgeschlossen. Diesen Zeitraum nennt man Versicherungsjahr.
Oftmals beginnt ein Kfz-Versicherungsjahr meist am 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember.
In diesem Fall ist das Kfz-Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gebunden.
Da es in der Autoversicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt, muss die fristgerechte Kündigung der Versicherungsgesellschaft hier spätestens am 30. November vorliegen.
Immer mehr Kfz-Versicherer lassen das Kfz-Versicherungsjahr inzwischen vom Versicherungsbeginn an laufen. Dann handelt es sich um eine unterjährige Laufzeit.
Wurde das Auto etwa am 15. Mai versichert, läuft das unterjährige Kfz-Versicherungsjahr in diesem Fall bis zum 14. Mai. Eine fristgerechte Kündigung muss hier also spätestens am 14. April beim Kfz-Versicherer eingegangen sein.
Wenn Sie jedoch ein Auto neu auf sich zulassen und damit auch versichern, geschieht das in aller Regel im Laufe des Jahres.
Den gewünschten Beginn und damit den Termin der Abbuchung der Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug geben Sie bereits im Kfz-Versicherungsantrag an – zum Beispiel den 15. Mai.
Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen dann ab diesem Versicherungsdatum bis zum Jahresende. Sie zahlen nur anteilig für diesen Zeitraum Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Im Beispielfall wären es 7,5 Monate.
Im Laufe eines Jahres begonnene Kfz-Versicherungen werden dann im Folgejahr auf den Versicherungsbeginn 1. Januar umgestellt.
Es gibt auch Kfz-Versicherer, die grundsätzlich unterjährig versichern.
Das bedeutet, die Versicherung gilt ab dem Tag, ab dem ein Auto versichert ist, genau ein Jahr. Sie läuft ein unterjähriger Vertrag dann zum Beispiel vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres.
Diesen können Sie sogar nur unterjährig fristgerecht wechseln – der Stichtag bei einem Monat Kündigungsfrist wäre im Beispiel der 14. April.
Der 30. November als Stichtag gilt für unterjährige Verträge nämlich nicht.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherung kündigen
Ihre Kfz-Versicherung können Sie immer zum Ablauf des Versicherungsjahres fristgerecht kündigen.
Kfz-Versicherung kündigenKfz-Versicherung wechseln
Die Kfz-Versicherung für Ihr Auto können Sie in drei Fällen wechseln. Lesen Sie hier, welche das sind.
Kfz-Versicherung wechselnVersicherungsrechner
Vergleichen Sie bei CHECK24 die besten Angebote für Ihre Kfz-Versicherung. Das ist einfach und völlig unkompliziert.
VersicherungsrechnerCHECK24 Bewertungen