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Kfz-Versicherungsjahr & Unterjährige Laufzeit

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Kfz-Versicherungjahr & Unterjährige Laufzeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Kfz-Versicherung ist oftmals das Kfz-Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr; es reicht also vom 01.01. bis zum 31.12.
  • Verträge mit einem anderen Beginn laufen zunächst bis zum Jahresende und werden danach aufs Kalenderjahr umgestellt.
  • Bei einem unterjährigen Laufzeit beginnt das Versicherungsjahr an dem Tag, an dem das Auto versichert worden ist.

Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung

Ein Vertrag in der Kfz-Versicherung wird in der Regel für 12 Monate abgeschlossen. Diesen Zeitraum nennt man Versicherungsjahr.

Oftmals beginnt ein Kfz-Versicherungsjahr meist am 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember.

In diesem Fall ist das Kfz-Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gebunden.

Da es in der Autoversicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt, muss die fristgerechte Kündigung der Versicherungsgesellschaft hier spätestens am 30. November vorliegen.

Immer mehr Kfz-Versicherer lassen das Kfz-Versicherungsjahr inzwischen vom Versicherungsbeginn an laufen. Dann handelt es sich um eine unterjährige Laufzeit.

Wurde das Auto etwa am 15. Mai versichert, läuft das unterjährige Kfz-Versicherungsjahr in diesem Fall bis zum 14. Mai. Eine fristgerechte Kündigung muss hier also spätestens am 14. April beim Kfz-Versicherer eingegangen sein.

 

Kfz-Versicherungsbeginn mitten im Jahr

Wenn Sie jedoch ein Auto neu auf sich zulassen und damit auch versichern, geschieht das in aller Regel im Laufe des Jahres.

Den gewünschten Beginn und damit den Termin der Abbuchung der Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug geben Sie bereits im Kfz-Versicherungsantrag an – zum Beispiel den 15. Mai.

Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen dann ab diesem Versicherungsdatum bis zum Jahresende. Sie zahlen nur anteilig für diesen Zeitraum Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Im Beispielfall wären es 7,5 Monate.

Im Laufe eines Jahres begonnene Kfz-Versicherungen werden dann im Folgejahr auf den Versicherungsbeginn 1. Januar umgestellt.

Unterjährige Kfz-Versicherungen

Es gibt auch Kfz-Versicherer, die grundsätzlich unterjährig versichern.

Das bedeutet, die Versicherung gilt ab dem Tag, ab dem ein Auto versichert ist, genau ein Jahr. Sie läuft ein unterjähriger Vertrag dann zum Beispiel vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres.

Diesen können Sie sogar nur unterjährig fristgerecht wechseln – der Stichtag bei einem Monat Kündigungsfrist wäre im Beispiel der 14. April.

Der 30. November als Stichtag gilt für unterjährige Verträge nämlich nicht.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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