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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja, im Schadenfall darf Ihre Vollkasko den Kfz-Gutachter beauftragen. Sie müssen den Experten den Schaden begutachten lassen.
Das die Vollkasko einen Gutachter schickt, ist ihr Recht und in den Versicherungsbedingungen vertraglich so festgehalten. Schließlich übernimmt sie auch die Mehrheit der Schadenkosten – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkasko, die Sie bezahlen.
Die Vollkaskoversicherung entscheidet auch, ob es überhaupt notwendig ist, den Schaden von einem Gutachter beziffern zu lassen. Dies geschieht in der Regel erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (meist ab 2.000 Euro).
Eigenen Gutachter bei Kfz-Haftpflicht beauftragen
Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Gutachter mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen. Denn hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen ihnen und der Versicherung. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Bei einem Auto Bagatellschaden reicht ein Kostenvoranschlag aus.
Im Kaskofall müssen Sie dem Gutachter der Kfz-Versicherung erlauben, den Schaden zu begutachten und sein Gutachten zu verfassen.
Wenn Sie dann der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie es anfechten und ein Gegengutachten eines eigenen Gutachters in Auftrag geben.
Sollten beide Gutachten stark voneinander abweichen, sind mehrere Szenarien möglich:
Inhalt Vollkasko Gutachten |
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Fahrzeugdaten und Ausstattung Ihres Autos |
Zustand und eventuelle Vorschäden |
Umfang des Schadens |
Kalkulierte Reparaturkosten |
Aussage zu Reparaturwürdigkeit (Stichwort Wirtschaftlicher Totalschaden) |
Einschätzung zur Reparaturdauer |
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes |
Informationen zu Nutzungsausfall (Entschädigung) und Wertminderung |
Fotodokumentation von Fahrzeug und Schaden |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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