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Vollkasko Gutachten

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko Gutachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen den Gutachter der Vollkasko akzeptieren und ihn den Schaden begutachten lassen.
  • Wenn Sie das Gutachten als zu niedrig erachten, können Sie ein Gegengutachten beauftragen.
  • Das Vollkasko-Gutachten bezahlt immer derjenige, der es in Auftrag gibt.

Muss ich den Gutachter der Vollkasko akzeptieren?

Ja, im Schadenfall darf Ihre Vollkasko den Kfz-Gutachter beauftragen. Sie müssen den Experten den Schaden begutachten lassen.

Warum schickt die Vollkasko einen eigenen Gutachter?

Das die Vollkasko einen Gutachter schickt, ist ihr Recht und in den Versicherungsbedingungen vertraglich so festgehalten. Schließlich übernimmt sie auch die Mehrheit der Schadenkosten – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkasko, die Sie bezahlen.

Die Vollkaskoversicherung entscheidet auch, ob es überhaupt notwendig ist, den Schaden von einem Gutachter beziffern zu lassen. Dies geschieht in der Regel erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (meist ab 2.000 Euro).

Eigenen Gutachter bei Kfz-Haftpflicht beauftragen

Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Gutachter mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen. Denn hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen ihnen und der Versicherung. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Bei einem Bagatellschaden reicht ein Kostenvoranschlag aus.

Gutachten ist zu niedrig

Im Kaskofall müssen Sie dem Gutachter der Kfz-Versicherung erlauben, den Schaden zu begutachten und sein Gutachten zu verfassen.

Wenn Sie dann der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie es anfechten und ein Gegengutachten eines eigenen Gutachters in Auftrag geben.

Sollten beide Gutachten stark voneinander abweichen, sind mehrere Szenarien möglich:

  1. Ihre Vollkasko akzeptiert Ihr Gegengutachten.
  2. Sie einigen sich mit der Versicherung auf eine Summe in der Mitte.
  3. Es wird keine Einigung erzielt. Dann steht Ihnen immer noch der juristische Weg offen. In diesem Fall entscheidet ein Gericht über die Schadenshöhe.

Wer zahlt das Gutachten?

Beauftragt die Vollkasko das Gutachten, um den Schaden einschätzen zu lassen, dann bezahlt auch die Versicherung die dafür anfallenden Kosten für den Gutachter.

Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?

Inhalt Vollkasko Gutachten
Fahrzeugdaten und Ausstattung Ihres Autos
Zustand und eventuelle Vorschäden
Umfang des Schadens
Kalkulierte Reparaturkosten
Aussage zu Reparaturwürdigkeit (Stichwort Wirtschaftlicher Totalschaden)
Einschätzung zur Reparaturdauer
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und Restwertes
Informationen zu Nutzungsausfall (Entschädigung) und Wertminderung
Fotodokumentation von Fahrzeug und Schaden
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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