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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ordentliche Kündigung:
Ihre Vollkasko ist jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündbar.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende.
Läuft Ihr Vertrag am Jahresende aus, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November des laufenden Jahres bei Ihrer Versicherung eingehen, wenn Sie die Vollkaskoversicherung zum 1. Januar des Folgejahres kündigen möchten.
Vollkasko unterjährig kündigen
Läuft Ihr Vertrag unter dem Jahr aus, ist dieses Datum (z.B. der 1.7.) für die Kündigung Ihrer Vollkasko relevant.
Im Schadenfall haben Sie das Recht, Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen und dann per Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach dem Abschluss des Schadenfalles durch den Versicherer.
Auch bei einer Preiserhöhung durch den Versicherer haben Sie das Recht, die Vollkasko vor Vertragsende zu kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Vorlage. Mit dieser Muster-Kündigung von CHECK24 sind Sie auf der sicheren Seite!
Noch leichter kündigen mit dem 1-Klick-Kündigungsservice
Wenn Sie eine neue Vollkasko über CHECK24 abschließen, können Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Police unseren kostenlosen 1-Klick-Kündigungsservice nutzen.
Wenn Sie das Kündigungsschreiben selbst verfassen möchten, sollten Sie darauf achten, dass es diese Punkte enthält:
So können Sie die Kündigung senden
Sie können Ihr Kündigungsschreiben per Post oder per Fax an Ihre Versicherung senden. Bei einigen Kfz-Versicherungen ist es auch möglich, die Kündigung online per E-Mail oder über das Kundencenter einzureichen.
Ja, Sie können die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto behalten, wenn Sie Ihre Vollkaskoversicherung kündigen. Die beiden Versicherungen sind unabhängig voneinander.
Ihre in der Vollkasko erreichte Schadenfreiheitsklasse bleibt auch bei einer Kündigung erhalten.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitraum erneut eine Vollkaskoversicherung abschließen, wird diese „ruhende” Schadenfreiheitsklasse reaktiviert.
Das bedeutet, Sie erhalten auch bei einem anderen Kfz-Versicherer dieselbe Schadenfreiheitsklasse.
Ist Ihr Auto älter als 9 Jahre, ist es eventuell sinnvoll, eine Vollkasko zu kündigen. Dann ist eine Teilkasko ausreichend.
Dies ist jedoch immer individuell zu bewerten. Hier spielen unter anderem der Wert des Autos (Richtwert 8.000 Euro) sowie Ihre persönlichen Lebensumstände eine Rolle.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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