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Vollkasko Quotenvorrecht: Bedeutung, Vorteil & Beispielrechnung

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko Quotenvorrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Quotenvorrecht können Sie bei einem Autounfall mit Teilschuld anwenden, um Ihren finanziellen Schaden zu minimieren.
  • Sie rechnen dabei den Schaden sowohl mit Ihrer Vollkasko als auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht ab.
  • Das Rechenbeispiel zeigt die Vorteile des Quotenvorrechtes auf.

Was ist das Quotenvorrecht in der Vollkasko?

Das Quotenvorrecht können Sie anwenden, wenn Sie eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall haben.

Die juristische Grundlage bildet Paragraf 86, Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Sie rechnen den Schaden dabei sowohl mit Ihrer Vollkasko als auch mit der gegnerischen Kfz-Haftlicht ab. Sie teilen somit den Schaden auf beide Versicherungen auf.

Quotenbevorrechtigt sind diese Positionen:

100 % Anteilig (Schuldquote)
Selbstbeteiligung der Vollkasko Anwaltskosten
Wertminderung Mietwagen
Sachverständigen­­kosten Schmerzensgeld
Abschleppkosten Verdienstausfall
  Nutzungsausfall­­entschädigung Pkw

Was ist der Vorteil?

Bei diesem Vorgehen erhalten Sie insgesamt mehr Geld.

Denn Ihre eigene Vollkasko übernimmt nicht alle Positionen.

Die gegnerische Kfz-Haftpflicht hingegen muss dafür in voller Höhe oder zumindest anteilig aufkommen.

So gehen Sie vor

  1. Schaden bei der Vollkasko melden:
    Sie melden Ihren Schaden zunächst Ihrer Vollkaskoversicherung. Diese reguliert den Schaden im vertraglichen Umfang. Allerdings werden Sie im folgenden Versicherungsjahr in der Vollkasko in der Regel zurückgestuft. Das bedeutet, der Beitrag für die Vollkasko steigt.
  2. Restforderung bei der Kfz-Haftpflicht geltend machen:
    Sie machen den verbleibenden Rest-Schaden soweit möglich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend.

Beide Versicherungen informieren

Informieren Sie sowohl Ihre Vollkasko als auch die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners umgehend darüber, dass Sie das Quotenvorrecht nutzen möchten.

Rechnungsbeispiel

Sie haben einen Verkehrsunfall mit einer Teilschuld von 50 Prozent. Der Schaden an Ihrem Auto beträgt 5.000 Euro. Ihre Selbstbeteiligung in der Vollkasko beträgt 500 Euro.

Dazu kommen:

  • Abschleppkosten: 300 €
  • Gutachterkosten: 800 €
  • Nutzungsausfall: 400 €
  • Wertminderung: 600 €

Der Gesamtschadenkosten beläuft sich auf 7.100 €

Abrechnung über eigene Vollkasko allein Sie erhalten 4.500 €
(Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung)
Abrechnung über gegnerische Kfz-Haftpflicht allein Sie erhalten 3.500 €
(50 % der Reparaturkosten)
Abrechnung über Quotenvorrecht Sie erhalten 6.900 €
(4.500 € Vollkasko, 2.400 € gegnerische Haftpflicht)

 

Wenn Sie den Schaden nur über Ihre Vollkasko regulieren, bekommen Sie die Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung, also 4.500 Euro.

Wenn Sie den Schaden nur über die gegnerische Kfz-Haftpflicht regulieren, bekommen Sie die Hälfte der Reparaturkosten, also 3.500 Euro.

Wenn Sie den Schaden mittels Quotenvorrecht regulieren, erhalten Sie die 4.500 Euro von Ihrer Vollkasko und zusätzlich von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht 2.400 Euro. Diese Zahlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Abschleppkosten 100 %
  • Gutachterkosten 100 %
  • Nutzungsausfall 100 %
  • Wertminderung 50 %

Bei diesem Beispiel würden Sie mit dem Quotenvorrecht den Gesamtschaden bis auf 200 Euro komplett erstattet bekommen.

Ja nach Schadenfall können Sie zudem noch weitere Kosten ansetzen, etwa Rechtsanwaltskosten.

Außerdem können Sie gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung Ihren finanziellen Schaden aufgrund der anstehenden Rückstufung in der Vollkasko geltend machen und einen Ausgleich einfordern.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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