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Schaden in der Vollkasko: Übersicht

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Schaden in der Vollkasko: Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidend für die Vollkasko ist, wie der Schaden am Auto entstanden ist.
  • Die Vollkasko zahlt bei Eigenschäden sowie bei Schäden durch Vandalismus.
  • Diese Schäden sind im Einzelnen durch den Komplettschutz für Ihr Auto abgedeckt.

 

Bei welchem Schaden zahlt die Vollkasko?

Die Vollkasko sichert ein Auto ab bei:

  • Eigenschaden (selbst verursachter Schaden)
  • Vandalismus

In beiden Fällen gilt: Übernimmt, also bezahlt Ihre Vollkasko für Sie einen Schaden am versicherten Auto, wird in jedem Fall eine vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. CHECK24 empfiehlt hier eine Höhe von 500 Euro.

Zudem wird die Vollkasko in der Regel für Sie im folgenden Versicherungsjahr teurer, da es hier eine Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Bei 2 Schäden in der Vollkasko in einem Jahr müssen Sie im Normalfall zwei Mal die Selbstbeteiligung zahlen und werden auch zwei Mal zurückgestuft.

Teilkasko immer mit enthalten

Die Vollkasko umfasst automatisch auch die Leistungen der Teilkasko. Deren Leistungen wie etwa Zahlung eines Hagelschaden oder bei Diebstahl wird auch über die Teilkasko abgerechnet (deren Selbstbeteiligung, keine Hochstufung im Schadensfall).

Bei welchem Schaden am versicherten Auto die Vollkasko genau greift, zeigt folgende Übersicht: 

Schaden an Felgen

Felgen müssen bei einem Schaden meist ersetzt werden. Eine Reparatur ist nur selten möglich.

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Schaden wegen Fahrerflucht

Die Vollkasko übernimmt bei Schaden durch Fahrerflucht alle Kosten.

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Schaden wegen Vandalismus

Die Vollkasko übernimmt alle Kosten, die wegen Vandalismus am versicherten Auto entstehen.

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Parkschaden durch Eigenverschulden

Ob Sie Ihre Vollkasko bei einem Parkschaden in Anspruch nehmen, will gut überlegt sein.

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Motorschaden

Ob die Vollkasko bei einem Motorschaden zahlt, hängt davon ab, wie dieser entstanden ist.

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Schaden am Lack

Schaden am Lack ist abgedeckt, wenn dieser durch Eigenverschulden oder Vandalismus entstanden ist.

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Kratzer

Ob Sie Kratzer über die Vollkasko abrechnen können, hängt davon ab, wie diese entstanden sind.

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Totalschaden

Bei Totalschaden macht es einen Unterschied, ob es einen Neu- oder Gebrauchtwagen betrifft.

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Schaden durch Eigenverschulden

Die Vollkasko übernimmt die Kosten für jeden Schaden durch Eigenverschulden.

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Schaden melden

Einen Schaden müssen Sie der Vollkasko zeitnah melden. Faustregel ist innerhalb einer Woche.

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Hochstufung nach Schaden

Wenn Sie die Vollkasko in Anspruch nehmen, folgt im nächsten Versicherungsjahr eine Hochstufung.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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