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Vollkasko - Eigenverschulden

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko - Eigenverschulden

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Schaden am versicherten Auto durch Eigenverschulden wird von der Vollkasko übernommen.
  • Das kann von einem selbst verursachten Lackschaden bis hin zu einem Totalschaden reichen.
  • Zahlt die Vollkasko, wird immer die Selbstbeteiligung fällig. Zudem steigt in der Folge der Beitrag.

 

Zahlt die Vollkasko Schaden durch Eigenverschulden?

Ja; die Vollkasko zahlt bei jedem selbst verursachten Schaden am versicherten Auto, also bei Eigenverschulden.

Das gilt selbst dann, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.

Lassen Sie bei Eigenverschulden den Schaden in der Vollkasko durch Ihre Kfz-Versicherung bezahlen, müssen Sie in jedem Fall eine mit Ihrem Kfz-Versicherer für die Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen. Die meisten CHECK24-Kunden wählen hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

Zudem werden Sie in der Regel im folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse für die Vollkasko zurückgestuft. Die Prämie für Ihre Vollkasko und damit der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung insgesamt steigt also.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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