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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja; die Vollkasko zahlt bei jedem selbst verursachten Schaden am versicherten Auto, also bei Eigenverschulden.
Das gilt selbst dann, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.
Lassen Sie bei Eigenverschulden den Schaden in der Vollkasko durch Ihre Kfz-Versicherung bezahlen, müssen Sie in jedem Fall eine mit Ihrem Kfz-Versicherer für die Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen. Die meisten CHECK24-Kunden wählen hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.
Zudem werden Sie in der Regel im folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse für die Vollkasko zurückgestuft. Die Prämie für Ihre Vollkasko und damit der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung insgesamt steigt also.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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