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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Fahrerflucht bedeutet, dass sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt. Jene Person, die den Schaden am versicherten Auto verursacht hat, kann hinterher häufig nicht mehr ermittelt werden.
Kann der Täter nicht ermittelt werden, übernimmt die Vollkasko bei einem Schaden durch Fahrerflucht alle Kosten.
Nehmen Sie nun Ihre Vollkasko wegen eines solchen Schadenfalles in Anspruch, so gibt es im Normalfall im folgenden Versicherungsjahr eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko. Ihre Kfz-Versicherung wird also teurer.
Bei einem Schaden in der Vollkasko müssen Sie zudem eine mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollakasko selbst zahlen. Die meisten CHECK24-Kunden wählen hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.
Fahrerflucht: Täter wird ermittelt
Sollte der Unfallverursacher bei Fahrerflucht doch noch ermittelt werden, muss der Täter selbst oder dessen Haftpflicht (Kfz, Motorrad, Moped oder Privathaftpflicht) den verursachten Schaden bezahlen.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Vollkasko Vorteile
Die Vollkasko bietet den höchsten Kfz-Versicherungsschutz für Ihr Auto und zahlt auch bei Fahrerflucht.
Vollkasko VorteileVollkasko Gutachten
Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um bei einem Schaden in der Vollkasko ein Gutachten zu erhalten.
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Erfahren Sie, ob auch Privatpersonen die Kosten für die Vollkasko steuerlich absetzen können, wie Selbstständige und Gewerbetreibende.
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