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Vollkasko - Schaden durch Fahrerflucht

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko - Schaden durch Fahrerflucht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Schaden durch Fahrerflucht übernimmt die Vollkasko alle Kosten.
  • Bezahlt die Vollkasko, gibt es in der Folge in der Regel eine Hochstufung – der Beitrag steigt.
  • Kann der Verursacher doch noch ermittelt werden, muss dieser den Schaden bezahlen.

 

Gibt es bei Schaden durch Unbekannt eine Hochstufung?

Fahrerflucht bedeutet, dass sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt. Jene Person, die den Schaden am versicherten Auto verursacht hat, kann hinterher häufig nicht mehr ermittelt werden.

Kann der Täter nicht ermittelt werden, übernimmt die Vollkasko bei einem Schaden durch Fahrerflucht alle Kosten.

Nehmen Sie nun Ihre Vollkasko wegen eines solchen Schadenfalles in Anspruch, so gibt es im Normalfall im folgenden Versicherungsjahr eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko. Ihre Kfz-Versicherung wird also teurer.

Bei einem Schaden in der Vollkasko müssen Sie zudem eine mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollakasko selbst zahlen. Die meisten CHECK24-Kunden wählen hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

Fahrerflucht: Täter wird ermittelt

Sollte der Unfallverursacher bei Fahrerflucht doch noch ermittelt werden, muss der Täter selbst oder dessen Haftpflicht (Kfz, Motorrad, Moped oder Privathaftpflicht) den verursachten Schaden bezahlen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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