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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Schaden an eine Felge, der durch Eigenverschulden entstanden ist, wird durch die Vollkasko abgedeckt.
Besonders häufig werden Felgen durch Kontakt mit einem Bordstein beschädigt.
Bei einem Schaden sind insbesondere Felgen aus Aluminium bei einer Reparatur allerdings enge Grenzen gesetzt.
Wenn Sie die Reparatur oder eine neue Felge als Ersatz durch Ihre Vollkasko bezahlen lassen, müssen Sie in jedem Fall eine mit Ihrem Kfz-Versicherer für die Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen.
Selbstbeteiligung in der Vollkasko
Die meisten CHECK24-Kunden entscheiden sich in der Vollkasko bei der Selbstbeteiligung für einen Betrag in Höhe von 500 Euro.
Zudem werden Sie im folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden in der Vollkasko in der Regel zurückgestuft. Ihre Vollkaskoversicherung wird also deutlich teurer.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Vollkasko Vandalimus
Die Vollkasko zahlt auch bei Schaden an Felgen, die durch Vandalismus entstanden sind.
Vollkasko VandalimusVollkasko Gutachten
In der Vollkasko wird das Gutachten von der Kfz-Versicherung in Auftrag gegeben.
Vollkasko GutachtenVollkasko Selbstbeteiligung
Haben Sie in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart, müssen Sie diesen Betrag bei einem Schaden selbst zahlen.
Vollkasko SelbstbeteiligungCHECK24 Bewertungen