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Vollkasko - Schaden an Felgen

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Schaden an Felgen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schaden an einer Felge wird von der Vollkasko bezahlt.
  • Am häufigsten entsteht ein Schaden durch Kontakt mit einem Bordstein.
  • In den meisten Fällen ist eine Reparatur nicht möglich. Die Felge muss ersetzt werden.

Zahlt die Vollkasko bei Schaden an Felgen?

Ein Schaden an eine Felge, der durch Eigenverschulden entstanden ist, wird durch die Vollkasko abgedeckt.

Besonders häufig werden Felgen durch Kontakt mit einem Bordstein beschädigt.

Bei einem Schaden sind insbesondere Felgen aus Aluminium bei einer Reparatur allerdings enge Grenzen gesetzt.

  • Kleine Kratzer sind kein Problem. Sie lassen sich oft per Smart-Repair-Verfahren einfach und preisgünstig beheben.
  • Ist die Beschädigung im Grundmetall tiefer als 1 Millimeter und weniger als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt, untersagt der Gesetzgeber eine Reparatur. Ein Austausch ist unumgänglich.
  • Haben sich Risse im Metall gebildet, muss die Felge ebenfalls sofort ersetzt werden.

Wenn Sie die Reparatur oder eine neue Felge als Ersatz durch Ihre Vollkasko bezahlen lassen, müssen Sie in jedem Fall eine mit Ihrem Kfz-Versicherer für die Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen.

Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Die meisten CHECK24-Kunden entscheiden sich in der Vollkasko bei der Selbstbeteiligung für einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

Zudem werden Sie im folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden in der Vollkasko in der Regel zurückgestuft. Ihre Vollkaskoversicherung wird also deutlich teurer.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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