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Vollkasko Motorschaden

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko - Motorschaden

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob die Vollkasko bei einem Motorschaden zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist.
  • Ist der Schaden die Folge eines eigenverschuldeten Unfalles, greift die Vollkasko.
  • Auch ein Motorschaden infolge Vandalismus ist ein Fall für die Vollkasko.

Zahlt die Vollkasko bei Motorschaden?

Ob die Vollkasko bei einem Motorschaden zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Gleiches gilt auch bei einem Getriebeschaden.

Die Vollkasko zahlt bei Motorschaden am versicherten Auto nur,

  • Wenn der Schaden am Motor die Folge eines selbst verursachten Unfalles ist.
  • Sofern der Motorschaden Folge von Vandalismus ist, also der mutwilligen Beschädigung des Autos durch Unbekannt.

Lassen Sie den Motorschaden von Ihrer Vollkasko bezahlen, müssen eine mit Ihrem Kfz-Versicherer für die Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen. Die meisten CHECK24-Kunden wählen hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

Zudem werden Sie nach reguliertem Schaden in der Vollkasko im Normalfall im folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Beitrag für Ihre Vollkasko und damit auch für Ihre gesamte Kfz-Versicherung steigt damit.

Motorschaden durch Marderbiss

Wurde der Motorschaden durch einen Marderbiss ausgelöst, kommt die Teilkasko dafür auf und bezahlt den Schaden auch. Die Teilkasko ist in der Vollkasko immer mit enthalten.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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