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Vollkasko - Parkschaden durch Eigenverschulden

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko - Parkschaden durch EigenverschuldenBei einem selbst verschuldeten Parkschaden am eigenen Auto greift Ihre Vollkasko.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim einem selbst verschuldeten Parkschaden am eigenen Auto greift die Vollkasko.
  • Jedoch ist es wirtschaftlich abzuwägen, ob Sie die Vollkasko für diesen Schaden in Anspruch nehmen.
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung sowie eine merklich teure Vollkasko durch Hochstufung wären die Folge.

Selbst verursachter Parkschaden am eigenen Auto: Zahlt die Vollkasko?

Bei einem selbst verschuldeten Parkschaden am eigenen Auto übernimmt Ihre Vollkasko alle Kosten

Sie sollten Ihre Vollkasko bei einem Parkschaden mit Eigenverschulden allerdings nur bei sehr hohen Folgekosten in Anspruch nehmen.

  • Zum einen wird bei einem Schaden in der Vollkasko immer eine vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
  • Zum anderen erfolgt in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko in der Folge eine Hochstufung. Der Beitrag steigt also merklich.

Parkschaden-Erweiterung in der Teilkasko

Bei kleineren Schäden am eigenen Auto durch einen selbst verursachten Parkrempler ist ein Parkschadenschutz als Erweiterung der Teilkasko eine Alternative. Die Vollkasko wird damit nicht in Anspruch genommen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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