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Vollkasko Schaden melden

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko Schaden melden

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schaden am versicherten Auto muss der Vollkasko zeitnah in Schriftform gemeldet werden.
  • Im allgemeinen gilt eine Frist von 7 Tagen, um der Vollkasko einen Schaden zu melden.
  • Es gilt aber immer jene Zeitspanne, die Ihnen Ihr Kfz-Versicherer in den Vertragsunterlagen vorgibt.

Wann muss ich meiner Vollkasko einen Schaden melden?

Soll Ihre Vollkasko für Sie einen Schaden am versicherten Auto regulieren, also bezahlen, sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung den Schaden zeitnah melden.

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge sehen vor, dass der Versicherungsnehmer in der Vollkasko einen Schaden innerhalb von einer Woche in Schriftform melden muss.

Es gilt für Sie aber immer jene Zeitspanne, die in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag gefordert wird, um den Schaden in der Vollkasko zu melden.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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