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Vollkasko Totalschaden

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Vollkasko Totalschaden

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Totalschaden am versicherten Auto wird von der Vollkasko übernommen.
  • Entscheidend ist, dass der Schaden durch Eigenverschulden oder Vandalismus entstanden ist.
  • Was erstattet wird, hängt davon ab, ob es sich beim Auto um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt.

 

Was zahlt die Vollkasko bei Totalschaden?

Wird Ihr Auto nach einem Unfall durch Eigenschaden oder nach Vandalismus von einem Kfz-Gutachter als Totalschaden eingestuft, zahlt die Vollkasko:

Auto Erstattung
Neuwagen Kaufpreis oder den Neuwert (je nach Tarif 3 bis 36 Monate nach Erstzulassung)
Gebrauchtwagen Wiederbeschaffungswert


Beim Totalschaden ist es in der Vollkasko unwichtig, ob um welche Art es sich dabei handelt:

  • Technischer Totalschaden (Auto kann nicht mehr repariert werden)
  • Wirtschaftlicher Totalschaden (Reparatur theoretisch möglich, aber nicht wirtschaftlich)

Wenn Ihre Vollkasko bei einem Totalschaden greift, müssen Sie immer eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. CHECK24 empfiehlt hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

Zudem kommen Sie bei einem Schaden in der Vollkasko im folgenden Versicherungsjahr um eine Hochstufung nicht herum: Ihre Kfz-Versicherung wird also teurer.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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