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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Wird Ihr Auto nach einem Unfall durch Eigenschaden oder nach Vandalismus von einem Kfz-Gutachter als Totalschaden eingestuft, zahlt die Vollkasko:
Auto | Erstattung |
---|---|
Neuwagen | Kaufpreis oder den Neuwert (je nach Tarif 3 bis 36 Monate nach Erstzulassung) |
Gebrauchtwagen | Wiederbeschaffungswert |
Beim Totalschaden ist es in der Vollkasko unwichtig, ob um welche Art es sich dabei handelt:
Wenn Ihre Vollkasko bei einem Totalschaden greift, müssen Sie immer eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. CHECK24 empfiehlt hier einen Betrag in Höhe von 500 Euro.
Zudem kommen Sie bei einem Schaden in der Vollkasko im folgenden Versicherungsjahr um eine Hochstufung nicht herum: Ihre Kfz-Versicherung wird also teurer.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Vollkasko Eigenverschulden
Jeden Schaden am Auto, der durch Eigenverschulden verursacht worden ist, übernimmt die Vollkasko.
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Erfahren Sie, wann eine Vollkasko eine sinnvolle Entscheidung ist – samt Liste mit Argumenten pro und contra Vollkaskoversicherung.
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