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Vollkasko von der Steuer absetzen: Das gilt

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko von der Steuer absetzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Gewerbetreibende und Selbstständige können die Kosten für die Vollkasko steuerlich absetzen.
  • Sie tragen den Beitrag zur Vollkasko bei der Einkommenssteuererklärung entweder in der Anlage EUR oder als Nutzungseinlage ein.
  • Wird ein Fahrzeug auch privat genutzt, kann die Vollkasko nur anteilig angesetzt werden.

Kann man die Vollkasko von der Steuer absetzen?

Folgende Personengruppen können die Beiträge zur Vollkaskoversicherung nicht von der Steuer absetzen.

Angestellte
Beamte
Rentner

 

Grund: Es ist eine Sachversicherung, die keine persönlichen Lebensrisiken abdeckt.

Gewerbetreibende und Selbstständige hingegen können die Kosten für eine Vollkasko als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Sie müssen jedoch gleichzeitig Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges sein, um die Vollkasko von der Steuer absetzen zu können.

Kosten für die Vollkasko nachweisen

Ihre Beitragsrechnung für das jeweilige Versicherungsjahr gilt als Nachweis Ihrer Kosten und muss dem zuständigen Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden.

Wo trage ich in der Steuererklärung die Kosten für die Vollkasko ein?

Es kommt darauf an, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht.

Fahrzeug ist Betriebsvermögen Fahrzeug ist nicht Betriebsvermögen
Eintrag in Einnahmenüberschuss­rechnung (Anlage EÜR) in Zeile 59 Eintrag als Nutzungseinlage

 

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, können die gezahlten Vollkasko-Beiträge nur anteilig als Betriebskosten steuerlich angesetzt werden. Die Kosten für die private Nutzung des Fahrzeuges geben Sie dann als Sonderausgaben an.

Fahrtenbuch führen

Dokumentieren Sie Ihre Autofahrten in einem Fahrtenbuch, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Bei einer Steuerprüfung weisen Sie damit nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.

Weitere Infos zum Thema lesen Sie hier: Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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