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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die vorläufige Deckung überbrückt den Zeitraum zwischen dem Abschluss einer Kfz-Versicherung und der Zahlung des ersten Beitrages.
Damit ist sichergestellt, dass Ihr Auto ab dem Tag der Zulassung versichert ist.
Ein gültiger Kfz-Versicherungsschutz ist Voraussetzung, um mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Haben Sie einen Autounfall, greift der vorläufige Versicherungsschutz und der Schaden wird von der Autoversicherung übernommen.
Den vorläufigen Versicheurngsschutz gibt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer nach dem Vertragsabschluss. Dies erfolgt in Form der sogenannte eVB-Nummer – ein siebenstelliger Code, den Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen.
Gesetzliche Regelung
Wie lange die Deckungszusage gilt, ist im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in § 49 bis § 52 geregelt.
Die vorläufige Deckung gilt immer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schließen Sie zusätzlich eine Vollkasko oder Teilkasko ab, ist bei einigen Anbietern ebenfalls eine vorläufige Deckungszusage vor der Bezahlung des ersten Beitrages möglich.
Mit einer vorläufigen Deckungszusage dürfen Sie in der gesamten EU und in vielen weiteren Ländern mit dem Auto fahren.
Eventuell benötigen Sie für Auslandsfahrten eine Grüne Versicherungskarte (Grüne Karte). Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in jedem Tarif weltweit. Ob und welche Staaten bei Ihnen eventuell vertraglich ausgeschlossen sind, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.
Die Deckungszusage wird in diesen Fällen widerrufen:
Kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande, zahlen Sie trotzdem für die Zeit, in der die vorläufige Deckung galt, einen Teilbeitrag. Es wird tagesgenau abgerechnet.
Beispiel:
Beitrag im Monat |
Vorläufige Deckung bis Widerruf 7 Tage |
---|---|
40 € | ~10 € |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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Eine abgeschlossene Kfz-Versicherung können Sie wie andere Verträge auch widerrufen. Beachten Sie jedoch die Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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Die Kfz-Versicherung kündigen können Sie zum Vertragsende, bei Beitragserhöhung und nach einem Schaden. CHECK24 hilft Ihnen dabei gerne mit dem 1-Klick-Kündigungsservice.
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