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Vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die vorläufige Deckung der Kfz-Versicherung können Sie sofort ein Fahrzeug zulassen & fahren.
  • Die Deckungszusage erhalten Sie nach der Antragstellung als eVB-Nummer.
  • Eine vorläufige Deckung endet, wenn der eigentliche Vertrag beginnt oder nicht zustande kommt.

 

Vorläufige Deckungszusage: Erklärung

Die vorläufige Deckung überbrückt den Zeitraum zwischen dem Abschluss einer Kfz-Versicherung und der Zahlung des ersten Beitrages.

Damit ist sichergestellt, dass Ihr Auto ab dem Tag der Zulassung versichert ist.

Ein gültiger Kfz-Versicherungsschutz ist Voraussetzung, um mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Haben Sie einen Autounfall, greift der vorläufige Versicherungsschutz und der Schaden wird von der Autoversicherung übernommen.

Vorläufigen Versicherungsschutz erhalten

Den vorläufigen Versicheurngsschutz gibt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer nach dem Vertragsabschluss. Dies erfolgt in Form der sogenannte eVB-Nummer – ein siebenstelliger Code, den Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen.

Beginn & Ende der Deckung

  • Beginn der vorläufigen Deckung
    Die vorläufige Deckungszusage beginnt, sobald der Kfz-Versicherer Ihnen die eVB-Nummer zusendet.

    In Kraft tritt die vorläufige Deckung an dem Tag, an dem Sie das Auto zulassen – also auf sich anmelden oder ummelden.

    Ist das Auto bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Kfz-Versicherungsschutz sofort beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben.
  • Ende der vorläufigen Deckung
    Die vorläufige Deckungszusage der Autoversicherung endet, wenn Sie den Versicherungsvertrag von der Gesellschaft bekommen UND den ersten Beitrag  – die Erstprämie - bezahlt haben (was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wird, lesen sie hier).

    Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Versicherungsbedingungen mit vollem Versicherungsschutz.

Gesetzliche Regelung

Wie lange die Deckungszusage gilt, ist im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in § 49 bis § 52 geregelt.

Geltungsbereich

Die vorläufige Deckung gilt immer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schließen Sie zusätzlich eine Vollkasko oder Teilkasko ab, ist bei einigen Anbietern ebenfalls eine vorläufige Deckungszusage vor der Bezahlung des ersten Beitrages möglich.

Mit einer vorläufigen Deckungszusage dürfen Sie in der gesamten EU und in vielen weiteren Ländern mit dem Auto fahren.

Eventuell benötigen Sie für Auslandsfahrten eine Grüne Versicherungskarte (Grüne Karte). Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in jedem Tarif weltweit. Ob und welche Staaten bei Ihnen eventuell vertraglich ausgeschlossen sind, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Deckungszusage widerrufen

Die Deckungszusage wird in diesen Fällen widerrufen:

  • Sie bezahlen den Erstbeitrag nicht fristgerecht (in der Regel 14 Tage nach dem Versicherungsbeginn)
  • Sie widerrufen den Versicherungsvertrag
  • Die Kfz-Versicherung kündigt den Vertrag mit Ihnen

Kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande, zahlen Sie trotzdem für die Zeit, in der die vorläufige Deckung galt, einen Teilbeitrag. Es wird tagesgenau abgerechnet.

Beispiel:

Beitrag im Monat Vorläufige Deckung
bis Widerruf 7 Tage
40 € ~10 €
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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