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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
1. Wechsel der Kfz-Versicherung zum Vertragsende
Versicherungswechsel zum Jahresbeginn oder unterjährig?
Bis wann Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln müssen, hängt ab vom:
Wechsel zum Vertragsende |
- Wechsel wirksam direkt nach Ende der bisherigen Vertragslaufzeit - Eingang der Kündigung beim Versicherer spätestens 1 Monat vor Vertragsende - Bei Vertragsende 31. Dezember → Stichtag 30. November - Bei unterjährigem Wechsel → 1 Monat vor Ablauf des Vertrages |
Wechsel nach Schaden |
- Wechsel sofort möglich - 1 Monat Kündigungsfrist (nach Eingang der Mitteilung der Kfz-Versicherung über Abschluss des Schadensfalles) |
Wechsel bei Beitragserhöhung |
- Wechsel zum Datum der angekündigten Beitragserhöhung möglich - 1 Monat Kündigungsfrist (ab Tag der Mitteilung über die geplante Beitragserhöhung) |
Schadenfreiheitsklasse mitnehmen:
Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) nehmen Sie zum neuen Anbieter mit. Den Schadenfreiheitsrabatt legt jedoch jeder Autoversicherer selbst fest. Er kann daher von den bisherigen abweichen.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt sich in diesem Jahr besonders. Denn viele Kfz-Versicherer heben die Beiträge für das Versicherungsjahr 2025 massiv an.
„Angesichts der in diesem Jahr deutlich gestiegenen Preise in der Kfz-Versicherung können CHECK24-Kunden, deren Police im Laufe des Jahres 2024 endet, bei einem Wechsel besonders viel sparen. Vor allem bei den sogenannten unterjährigen Verträgen ist ein Anbietervergleich umso wichtiger.”
Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24
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Die Frist beim Wechsel der Kfz-Versicherung beträgt immer 1 Monat.
Wechsel bei unterjähriger Kfz-Versicherung: Beachten Sie die gültige Frist.
Erfahren Sie, was Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Schaden beachten sollten.
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, müssen Sie Ihr Auto nicht abmelden.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherung kündigen: So geht's
Ihre Kfz-Versicherung können Sie jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen kompletten Monat. Wirksam wird die reguläre Kündigung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Kfz-Versicherung kündigen: So geht'sevB Nummer sofort online beantragen
Die Beantragung einer Sofort-eVB über CHECK24 ist für Sie kostenlos. Die eVB ist der Nachweis, dass Sie für das zu versicherten Auto eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben.
evB Nummer sofort online beantragenKfz-Tarifrechner
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