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Kfz-Versicherung wechseln: Frist

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Kfz-Versicherung wechseln Frist

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Wechsel der Kfz-Versicherung müssen Sie eine Frist von 1 Monat berücksichtigen.
  • Die Frist gilt sowohl bei Beendigung zum Vertragsablauf als auch bei Sonderkündigung.
  • Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie mit sofortiger Wirkung die Versicherung wechseln.

Welche Frist muss ich beim Wechseln der Kfz-Versicherung beachten?

Ihre Kfz-Versicherung wechseln können Sie in der Regel nur mit einer bestimmten Frist. Denn Sie müssen zuvor den aktuell laufenden Vertrag fristgerecht beenden.

Wirksam wird der Wechsel der Kfz-Versicherung damit erst am Tag nach Ablauf der Wechselfrist.

Eine solche Frist für die Beendigung Ihres aktuellen Kfz-Versicherungsvertrages gibt es bei einem Wechsel:

  • Zum Ablauf des laufenden Vertrages
  • Nach Sonderkündigung bei Schaden oder Beitragserhöhung
Wechsel Frist Grund Termin
1 Monat Ablauf der Kfz-Versicherung Vertragsende (steht in den Vertragsunterlagen)
1 Monat Von Kfz-Versicherer regulierter Schaden Ab Eingang des Schreibens der Kfz-Versicherung
1 Monat Beitragserhöhung  Ab Eingang des Schreibens der Kfz-Versicherung


Nur bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Kfz-Versicherung ohne Frist sofort wechseln.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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