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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Vereinbaren Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung, bedeutet dies, dass in der Kaskoversicherung ein Versicherungsschaden in einer Vertragswerkstatt des Versicherers repariert wird.
Bei einem Unfall im Ausland muss in der Regel jedoch keine Partnerwerkstatt des Versicherers beauftragt werden. Zur Sicherheit sollten Sie dies vor der Reparatur in den Vertragsbedingungen überprüfen beziehungsweise sich dies von Ihrem Versicherer bestätigen lassen.
Die Option Werkstattbindung gilt nur bei Schäden am eigenen Auto. Daher gibt es Tarife mit Werkstattbindung nicht in der Kfz-Haftpflicht, sondern nur in der Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko – das sind die Unterschiede).
Keine Werkstattbindung bei Inspektion und Wartung
Für routinemäßigen Inspektionen und Wartungen Ihres Autos können Sie sich die Kfz-Werkstatt frei aussuchen bzw. eine Werkstatt Ihres Herstellers wählen.
Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 können Sie auswählen, welche Tarife Ihnen angezeigt werden:
Durch die Wahl der Werkstattbindung sinkt vor allen der Beitrag in der Vollkasko.
Laut aktuellen Berechnungen von CHECK24 sparen Sie hier durchschnittlich 8 Prozent. Und das unabhängig davon, ob ein Versicherungsschaden eintritt.
In der Teilkasko allein können Sie durch die Entscheidung für eine Werkstattbindung in ihrem Vertrag bis zu 5 % sparen. Auch hier gilt das unabhängig von einem Versicherungsschaden.
Eine Werkstattbindung bietet Ihnen einige Vorteile. Sie kann jedoch im Einzelfall auch Nachteile nach sich ziehen.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Beitragsrabatt | Keine Auswahl der Werkstatt |
Hol- und Bringservice des Pkw | Eventuell weitere Anfahrt |
Leihwagen für die Zeit der Reparatur | Bei Nichtbeachtung nur anteilige Übernahme der Kosten |
Längere Garantie auf die durchgeführten Reparaturen | Herstellergarantie kann erlöschen |
Achtung bei Leasing & Finanzierung!
Ist das Auto finanziert beziehungsweise ein Leasingwagen, schließen die Verträge mit der Bank beziehungsweise mit dem Leasinggeber oft eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung aus.
Sie können einen Versicherungsschaden an Ihrem Auto auch in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Durch das Umgehen der Werkstattbindung sollten Sie jedoch mit diesen Konsequenzen rechnen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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