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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Nach einem reparierten Schaden gilt ein Auto in aller Regel als Unfallwagen.
Damit ist es weniger wert als ein gleiches, unfallfreies Modell. Bei einem Verkauf eines Autos muss der Verkäufer per Gesetz angeben, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein Unfallauto handelt.
Der Unterschied beim Verkaufspreis zwischen einem Unfallauto und einem gleichen, unfallfreien Modell wird als Wertminderung bezeichnet.
Bei der Wertminderung gibt es zwei Formen:
Die Wertminderung können Sie bei der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers in jedem Fall einfordern.
Bei der Vollkasko zahlen die meisten Kfz-Versicherer keine Wertminderung aus. Es sei denn, dies ist in den Vertragsbedingungen ausdrücklich so festgelegt.
Bagatellschaden als Ausnahme
Bei einem Bagatellschaden am Auto (bis etwa 750 Euro Schadenhöhe) gilt das Auto nicht als Unfallauto und damit gibt es auch keine Wertminderung.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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