Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Schnelle Hilfe, 24/7
Digitale Chat-Assistentin Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weiter zum Kundenservice

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Wertminderung in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Wertminderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbst nach einer fachmännischen Reparatur gilt ein Auto danach in der Regel als Unfallauto.
  • Man unterscheidet zwischen merkantilem und technischem Wertverlust.
  • Erstattet wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis des Unfallautos zu einem unfallfreien Modell.

Wann muss die Kfz-Versicherung Wertminderung bezahlen?

Nach einem reparierten Schaden gilt ein Auto in aller Regel als Unfallwagen. 

Damit ist es weniger wert als ein gleiches, unfallfreies Modell. Bei einem Verkauf eines Autos muss der Verkäufer per Gesetz angeben, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein Unfallauto handelt.

Der Unterschied beim Verkaufspreis zwischen einem Unfallauto und einem gleichen, unfallfreien Modell wird als Wertminderung bezeichnet.

Bei der Wertminderung gibt es zwei Formen:

  • Merkantile Wertminderung:
    Die Höhe des merkantilen Minderwertes bestimmt ein Kfz-Sachverständiger in seinem Unfallgutachten. Damit wird die Differenz des geringeren Verkaufswertes eines fachgerecht reparierten Autos im Vergleich zu einem unfallfreien Modell festgelegt.
  • Technische Wertminderung:
    Von einer technischen Wertminderung ist die Rede, wenn nach der Reparatur des Unfallschadens noch Mängel gleich welcher Art am Auto vorhanden sind. Der häufigste Fall sind hier optische Unterschiede beim Lack zwischen den neu lackierten Teilen und dem übrigen Auto. Auch hier schafft ein Unfallgutachten Klarheit.

Die Wertminderung können Sie bei der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers in jedem Fall einfordern.

Bei der Vollkasko zahlen die meisten Kfz-Versicherer keine Wertminderung aus. Es sei denn, dies ist in den Vertragsbedingungen ausdrücklich so festgelegt.

 Bagatellschaden als Ausnahme

Bei einem Bagatellschaden am Auto (bis etwa 750 Euro Schadenhöhe) gilt das Auto nicht als Unfallauto und damit gibt es auch keine Wertminderung.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

Weitere interessante Artikel

Unfallschaden auszahlen lassen

Unfallschaden auszahlen lassen

Wer sich einen Unfallschaden auszahlen lässt, nimmt dabei im Vergleich zur tatsächlichen Schadenhöhe Abschläge in Kauf.

Unfallschaden auszahlen lassen
Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung

Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung

Welche Kfz-Versicherung die Kosten für das Gutachten übernimmt, hängt vor allem von der Schuldfrage ab.

Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
17.470 Bewertungen
(letzte 12 Monate)