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Kfz-Versicherung widerrufen: So geht’s

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Widerrufen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Tag, an dem Sie alle Vertragsunterlagen erhalten.
  • Der Widerruf an den Kfz-Versicherer muss schriftlich erfolgen.

In welcher Frist kann ich eine Kfz-Versicherung widerrufen?

Eine Kfz-Versicherung können Sie dank des Widerrufsrechtes widerrufen. Beachten Sie dabei die gesetzliche Widerrufsfrist.

Sie können 14 Tage nach Vertragsabschluss vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und Ihre Kfz-Versicherung widerrufen.

Die Frist beginnt bei der Kfz-Versicherung konkret mit dem Tag, an dem Sie die Versicherungsunterlagen (Vertrag samt AGB beziehungsweise eVB-Nummer) erhalten.

Es reicht, wenn Sie den Widerruf innerhalb dieser Frist abschicken. Ob das per Brief mit Unterschrift, per E-Mail oder online möglich ist, legt jeder Versicherer selbst fest.

Wie schreibe ich einen Widerruf für die Kfz-Versicherung?

Der Widerruf muss schriftlich an den jeweiligen Kfz-Versicherer erfolgen.

Schreiben Sie, dass Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die abgeschlossene Versicherung innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Haben Sie eine Einzugsermächtigung für den Versicherungsbeitrag erteilt, widerrufen Sie auch diese.

Verlangen Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung vom Kfz-Versicherer, dass dieser Ihren Widerruf erhalten hat.

Ihre Unterschrift und das Datum komplettieren den Widerruf an die Kfz-Versicherung.

Vorlage zum Widerruf der Kfz-Versicherung

  • Füllen Sie die Vorlage online aus.
  • Drucken Sie das Dokument aus.
  • Schicken Sie Ihren Widerruf unterschrieben an den Versicherer.
Download

 

Die exakte Adresse, an die der Widerruf gesandt werden muss, finden Sie im Anhang Ihres Kfz-Versicherungsvertrages.

Begründung

Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich.

Widerspruch: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ja, der Beitrag wird erst nach dem Versicherungsbeginn eingezogen.

Widersprechen Sie den Vertrag, wartet die Gesellschaft auf die Nachricht der Zulassungsstelle

  • Dass ein anderer Kfz-Versicherer den Versicherungsschutz übernommen hat oder
  • Das Auto wieder abgemeldet/verschrottet wurde

Danach bekommen Sie Ihr Geld innerhalb von 2 Wochen zurück. Allerdings nur anteilig, weil das Auto ja trotzdem kurze Zeit versichert war und dafür auch Beitrag fällig wurde.

Wie geht es nach dem Widerruf weiter?

Damit Sie das Fahrzeug fahren dürfen, muss es versichert sein. Sie brauchen also eine andere Versicherung.

Hier finden Sie die passende Kfz-Versicherung!

Brauche ich eine neue eVB-Nummer?

Vom neuen Kfz-Versicherer erhalten Sie eine neue eVB-Nummer als Versicherungsnachweis.

Muss ich das Auto neu zulassen?

  • Ist das Auto bereits zugelassen, übermittelt die Versicherung den Nachweis direkt an die Zulassungsstelle. Sie müssen in diesem Fall nichts tun.
  • Wird das Auto erst noch auf Sie zugelassen, nehmen Sie die neue eVB-Nummer für die Anmeldung des Autos mit zur Zulassungsstelle.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail widerrufen?

Ja, denn für den Widerruf gibt es keine vorgeschriebene Form. Im Streitfall müssen Sie aber nachweisen, dass Sie rechtzeitig widerrufen haben und der Kfz-Versicherer den Widerruf fristgerecht erhalten hat.

In welcher Form muss ich meine Kfz-Versicherung widerrufen?

Üblicherweise widerrufen Sie schriftlich entweder per Brief, Fax oder E-Mail.

Wie lange kann ich widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, nachdem Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben.

Unter welchen Umständen kann ich widerrufen?

Sie können eine abgeschlossene Kfz-Versicherung ohne Angabe von Gründen innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen.

Was muss man bei einem Widerruf beachten?

Aus dem Widerruf muss die Stornierung des Vertrages eindeutig hervorgehen. Die Widerrufsfrist muss gewahrt sein. Das Widerrufschreiben enthält die ladungsfähige Anschrift des Versicherungsnehmers sowie der Versicherung. Weiterhin sollten die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen, die Kundennummer, das Abschlussdatum und die Unterschrift des Widerrufenden enthalten sein.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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