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Was ist der Unterschied von Neuzulassung und Wiederzulassung?
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Bei einer Neuzulassung (Erstzulassung) wird ein Fahrzeug zum ersten Mal überhaupt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Bei einer Wiederzulassung war das Fahrzeug dagegen schon einmal zugelassen, wurde zwischenzeitlich abgemeldet/stillgelegt und bekommt nun erneut eine Zulassung. -
Kann ich eine Wiederzulassung online machen?
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Ja, seit Oktober 2019 ist die Wiederzulassung online möglich.
Allerdings gilt dies nur für nach dem 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge. Hier haben die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) den für eine Online-Wiederzulassung notwendigen Sicherheitscode.
Welche weiteren Voraussetzungen und Schritte notwendig sind, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Auto online zulassen”. -
Kann ich ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?
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Ja, das geht. Auf Antrag kann ein stillgelegtes Auto wieder zugelassen werden. Den Antrag dafür stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.
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Was kostet es, ein Auto wieder anzumelden?
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Die Wiederzulassung bei gleichem Halter im gleichen Zulassungsbezirk wie zuvor kostet ab 11 Euro. Bei Halterwechsel oder bei Zulassung in einem neuen Zulassungsbezirk liegen die Kosten ab 23 Euro aufwärts.
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Wie lange reicht der TÜV bei Wiederzulassung?
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Bis zu 7 Jahre nach Abmeldung eines Autos besteht die Pflicht zur Hauptuntersuchung weiter. War das Auto länger stillgelegt, ist eine Vollabnahme des Autos Voraussetzung für eine erneute Anmeldung.