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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Wohnwagen darf auf öffentlichen Straßen von einem Pkw nur dann an den Haken genommen werden, wenn für den Wohnwagen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Der § 1 Kfz-Pflichtversicherungsgesetz gilt auch für Wohnwagen. Ein Wohnwagen hat zwar keinen eigenen Antrieb, kann aber umkippen oder von selbst losrollen und Dritte schädigen.
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht kann der Versicherungsnehmer den Schutz für seinen Wohnwagen durch eine Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko: Das sind die Unterschiede) ergänzen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei durch den Wohnwagen verursachte:
Die Höhe der Deckungssumme können Sie wählen.
Deckungssummen | Höhe in € |
---|---|
Gesetzlich vorgeschrieben | Personen: bis 7,5 Mio.; Sachschäden: bis 1,22 Mio.; Vermögensschäden: bis 50.000 |
Maximale Deckung | Bis 100 Millionen pauschal, davon 15 Millionen maximal pro Person |
Der Umfang der Teilkasko sowie der Vollkasko für Wohnwagen ist ähnlich wie beim normalen Pkw aufgebaut.
Zugfahrzeug nicht abgesichert
Die Leistungen der Kaskoversicherung betreffen nur Schäden am Wohnwagen selbst, nicht jedoch am Zugfahrzeug.
Ein Diebstahl des Wohnwagens ist nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt. Dazu ist der Abschluss einer Teilkasko nötig.
Nicht fest mit dem Wohnwagen verbundenes Inventar sowie das Reisegepäck kann bei den Kfz-Versicherern über eine eigene Inhaltsversicherung oder Inhaltsschutzversicherung als Extra-Baustein abgesichert werden.
CHECK24 bietet keinen Versicherungsvergleich für Wohnwagen an.
Für Dauercamper, deren abgemeldeter Wohnwagen ohne Kennzeichen fest auf einem offiziellen Campingplatz steht, ist die normale Wohnwagenversicherung nicht geeignet.
Versicherer bieten für Dauercamper spezielle Campingversicherungen an. Diese beinhalten etwa:
Umfassende Absicherung des Stellplatzes
Mit der Campingversicherung sind meist auch Anbauten am Wohnwagen wie Vorzelt, Markisen oder eine Satellitenschüssel, eine Terrasse, elektrische Haushaltsgeräte und Computer sowie Sportgeräte (Fahrrad, Kanu, Boot) mit abgedeckt.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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