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Dienstleistungen auf der Kfz-Zulassungsstelle von A-Z

Adress-Änderung

Ihre Adresse sollte nach einem Umzug zeitnah geändert werden. Dies sollten Sie innerhalb eines Monats erledigen – auf der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgerservice. Die Adressänderung wird in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) aktualisiert.

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, ist erforderlich für den dauerhaften Export eines Fahrzeuges in Nicht-EU-Länder. Die Mindestlaufzeit für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt 9 Tage, die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate. Das Ausfuhrkennzeichen kann nicht online bestellt werden.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis mit Meldebestätigung
  • Bestätigung einer besonderen Kfz-Haftpflichtversicherung (gültig von 9 Tagen bis zu maximal 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Falls das Fahrzeug abgemeldet ist: Nachweis über die Außerbetriebsetzung
  • Sofern zutreffend: alte Nummernschilder

Ausnahmegenehmigungen (Kennzeichen)

Bei bauartbedingter Abweichung am Kraftfahrzeug teilt die Zulassungsbehörde auf Antrag eine abweichende Kennzeichengröße zu.

Voraussetzungen sind:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Eventuell muss das Fahrzeug vorgeführt werden

Auskunft aus Fahrzeugregister

Falls ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht, etwa als Geschädigter nach einem Unfall, können Sie unter anderem erfahren, bei welcher Kfz-Versicherung der Verursacher versichert ist. Die Auskunft umfasst:

  • Fahrzeugdaten
  • Halterdaten
  • Versicherungsdaten

Auto anmelden

Ihr Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) an.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (als Nachweis des Versicherungsschutzes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer
  • Gültiger HU-Bericht (bei Gebrauchtwagen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere, bei Autos aus dem EU-Ausland)

Auto abmelden

Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsstelle erledigen.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kfz-Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis des Fahrzeugverwerters (bei Verschrottung)

Auto ummelden (Halterwechsel)

Den Halterwechsel Ihres Fahrzeuges sollten Sie sofort nach dem Kauf oder der Übernahme durchführen. Die Ummeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Gültiger HU-Bericht oder entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • CoC-Papiere (bei Importfahrzeug)
  • Bisherige Nummernschilder (bei Kennzeichenwechsel)

Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Auf Antrag ist eine Einzelgenehmigung für Fahrzeugteile möglich, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

Voraussetzung hierfür ist die vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteiles nach § 22a StVZO.

Befreiung Gurtpflicht oder Helmpflicht beantragen

Wer aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Körpergröße von der Gurtanlegepflicht befreit werden möchte, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung belegen. Gleiches gilt für die Befreiung von der Helmpflicht.

Einzelbetriebserlaubnis

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis benötigen (etwa bei Einzelanfertigung, Kleinserie, Import aus USA oder bei größeren Umbauten), müssen Sie diese beantragen.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alle erforderliche Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle nach § 21 StVZO sowie EU-Richtlinien
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (sofern vorliegend)

Elektro-Kennzeichen beantragen

Das E-Kennzeichen ist speziell für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge vorgesehen. Ein E-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Es kann auch als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen ausgegeben werden.

Voraussetzungen:

  • CO2-Ausstoß (nach WLTP) unter 50 g/km oder
  • Reichweite mit Elektroantrieb mindestens 40 km
  • Das Fahrzeug muss der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e, L7e oder N2 (zulässiges Gesamtgewicht maximal 4.250 kg) angehören

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Beleg über die bestandene Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtwagen)
  • Nachweis, dass Ihr Fahrzeug die Kriterien für ein E-Kennzeichen erfüllt (EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers)

Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

Der Fahrzeughalter muss der Zulassungsbehörde gegenüber bekanntgeben, dass er ein auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug verkauft hat. Die Veräußerungsanzeige muss nach dem Verkauf „unverzüglich” der Behörde übermittelt werden, damit diese die Daten aktualisieren kann.

Wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf bereits außer Betrieb gesetzt, also abgemeldet, ist keine extra Veräußerungsmitteilung nötig.

Feinstaubplakette beantragen

Die Kfz-Zulassungsstelle gibt auch Feinstaubplaketten heraus. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) genügt. Der Antrag kann persönlich, per Post oder online gestellt werden.

Grünes Kennzeichen beantragen

Fahrzeuge mit Grünem Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Sie dürfen aber nur für die für ihren Zweck vorgesehenen Fahrten verwendet werden.

Für den Antrag beantragen Sie zunächst beim Zoll beziehungsweise beim Finanzamt eine Steuerbefreiung für das betreffende Fahrzeug.

Sie benötigen für den Antrag zudem folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer (als Versicherungsnachweis)
  • Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2
  • Hauptuntersuchungsnachweis
  • Bisherige Kennzeichen (falls vorhanden)

H-Kennzeichen beantragen

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

  1. Alter: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (ab Erstzulassung).
  2. Originalzustand: Das Fahrzeug muss weitestgehend im Originalzustand sein oder mit Originalteilen restauriert sein.
  3. Pflege des Kulturgutes: Das Fahrzeug muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  4. Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
  5. Ein anerkanntes Kfz-Gutachten (z.B. von TÜV oder DEKRA) muss das Fahrzeug untersuchen und bei positiver Bewertung ein Gutachten nach § 23 StVZO ausstellen.

Sie benötigen für den Antrag zudem folgende Unterlagen:

  • Kfz-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Ausweis/Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist)

Halter- und Datenbestätigung für ein Fahrzeug einholen

Als Fahrzeughalter können Sie sich eine Halter- oder Datenbestätigung für ein Fahrzeug ausstellen lassen.

Internationaler Fahrzeugschein

Für längere Aufenthalte mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug außerhalb von Europa sollten Sie sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Dieser gilt nur zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ist maximal 12 Monate nach Ausstellung gültig.

Kfz-Kennzeichen abstempeln / umstempeln

Sind die Kfz-Kennzeichen am Auto beschädigt oder unleserlich oder fehlt die Stempelplakette oder Prüfplakette, müssen Sie dies auf der Kfz-Zulassungsstelle melden. Entweder werden Ihre bisherigen Kennzeichen nachgestempelt oder Sie erhalten neue Kennzeichenschilder (umstempeln).

Kfz-Kennzeichen ändern

Sie können das aktuelle Kennzeichen Ihres Autos durch eine Umkennzeichnung ersetzen. Das kann auf Wunsch geschehen oder nach dem Diebstahl oder dem Verlust Ihres bisherigen Kennzeichens zwingend notwendig sein.

Kfz-Kennzeichen: Verlust / Diebstahl melden

Wenn Ihr Kfz-Kennzeichen gestohlen worden ist, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle unbedingt den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Anzeige-Protokoll müssen Sie auf der Zulassungsstelle vorlegen. Bei Verlust eines Nummernschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen.

Kurzzeit-Kennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Antragsstellungstag für 5 Tage gültig und können in Deutschland, der EU und der Schweiz verwendet werden.

Voraussetzungen:

  • Fahrzeug ist abgemeldet
  • Fahrzeug ist versichert
  • Fahrzeug ist verkehrssicher

Beschränkungen:

  • Nur für Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrer muss Versicherungsnehmer sein
  • Nur für Fahrten in Deutschland, der EU und der Schweiz

Ohne gültigen TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten zur TÜV-Prüfstelle und zurück sowie für direkte Werkstattfahrten genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen können bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes oder der Behörde im Bezirk des Fahrzeugstandorts beantragt werden. Online-Beantragungen sind derzeit nur am Standort des Fahrzeugs möglich.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (Firma)

Namensänderung (Fahrzeugpapiere)

Bei einer Namensänderung müssen Sie in der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen:

  • Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung

Rotes Kennzeichen beantragen (Händlerkennzeichen)

Fahrzeuge mit Rotem Kennzeichen dürfen nur genutzt werden von:

  • Autohändler
  • Kfz-Sachverständige und Kfz-Prüfer
  • Oldtimerfahrer

Zudem sind nur bestimmte Fahrten damit erlaubt:

  • Probefahrt eines Kaufinteressenten
  • Überführungsfahrten
  • Testfahrten
  • Fahrten zur Werkstatt
  • Bei Oldtimern auch für Fahrten zu und im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag mit Bedarfsbegründung (formlos)
  • Bedarfsnachweis
  • Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung 
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Saisonkennzeichen beantragen

Den Gültigkeitszeitraum Ihres Saisonkennzeichens dürfen Sie frei wählen. Die Dauer wird in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 festgehalten. Auf dem Nummernschild steht der erste Monat der Saison über dem Trennstrich und der letzte Monat darunter.

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss der Betriebszeitraum auf volle Monate bemessen sein und mindestens zwei Monate sowie höchstens elf Monate umfassen.

Tageszulassung vornehmen

Eine Tageszulassung vornehmen lassen können nur Autohändler. Dieser Vorgang ist ein rein bürokratischer Akt. Dabei wird ein fabrikneues Fahrzeug für einen Tag bei der Zulassungsstelle angemeldet und dann gleich auch wieder abgemeldet, ohne dass das Auto dabei bewegt wird. Damit kann der Händler das Fahrzeug anschließend als Tageszulassung als Gebrauchtfahrzeug günstiger verkaufen.

Technische Änderungen (am Fahrzeug)

Eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug wie Umbauten oder Nachrüstungen müssen Sie der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden.

Die Änderungen beziehungsweise die geänderten Teile müssen über ein Prüfgutachten nachgewiesen werden. Die Kfz-Zulassungsbehörde trägt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere ein.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ergibt.
  • Bei Änderung der Fahrzeugleistung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Wechselkennzeichen beantragen

Ein Wechselkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen:

  • Das eigentliche Kennzeichen, das zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird.
  • Fahrzeugbezogener Kennzeichenteil: Dieser bleibt fest an jedem Fahrzeug montiert und enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens, die HU-Plakette, das „E“ für Elektrofahrzeuge oder das „H“ für Oldtimer sowie die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils.

Wiederzulassung

Bei einer Wiederzulassung lässt der gleiche Fahrzeughalter sein Fahrzeug nach einer Abmeldung erneut zu. Dazu haben Sie nach der Abmeldung 7 Jahre Zeit. Danach erlischt die Betriebserlaubnis.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (als Nachweis des Versicherungsschutzes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer
  • Gültiger HU-Bericht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Wunschkennzeichen beantragen

Die Dauer der Reservierung für ein Wunschkennzeichen variiert je nach Kfz-Zulassungsstelle und liegt in der Regel zwischen 10 und 90 Tagen.

Voraussetzungen für die Reservierung:

  • Die gewünschte Kennzeichen-Kombination darf nicht bereits vergeben oder reserviert sein.
  • Reservierungen sind möglich für EU-Kennzeichen, H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen.
  • Die Reservierung erfolgt ausschließlich auf den Namen des künftigen Fahrzeughalters.

Ihr Wunschkennzeichen können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle reservieren. Auf deren Webseite können Sie prüfen, ob Ihre gewünschte Kennzeichen-Kombination noch verfügbar ist und erfahren, wie lange das Kennzeichen nach der Reservierung für Sie blockiert bleibt.

Zulassungsbescheinigung Teil 1– Verlust / Diebstahl

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss unverzüglich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angezeigt werden.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweis über eine gültige HU (falls schon zutreffend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: eidesstattliche Versicherung (kann bei der Zulassungsbehörde vor Ort abgegeben werden)
  • Fahrzeugschein gestohlen: Anzeigenaufnahme der Polizei
  • Eventuell Vollmacht

Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Verlust / Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) muss dies der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden.

Die Kfz-Zulassungsstelle unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses wiederum erklärt die betreffende Zulassungsbescheinigung im Rahmen eines Aufbietungsverfahrens für nicht mehr gültig. Dieses dauert mindestens 3 Wochen. Erst danach ist die Ausstellung neuer Papiere möglich.

Die notwendige Versicherung an Eides statt können Sie auf der Zulassungsstelle (zur Niederschrift) oder bei einem Notar abgeben.

Sie benötigen für die Neuausstellung folgende Unterlagen:

  • Versicherung an Eides statt
  • Anzeigen-Vorgangsnummer der Polizei (bei Diebstahl)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfbescheinigung über gültige HU (falls zutreffend)
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (falls zutreffend)

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