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Ihre Adresse sollte nach einem Umzug zeitnah geändert werden. Dies sollten Sie innerhalb eines Monats erledigen – auf der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgerservice. Die Adressänderung wird in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) aktualisiert.
Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, ist erforderlich für den dauerhaften Export eines Fahrzeuges in Nicht-EU-Länder. Die Mindestlaufzeit für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt 9 Tage, die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate. Das Ausfuhrkennzeichen kann nicht online bestellt werden.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Ausnahmegenehmigungen (Kennzeichen)
Bei bauartbedingter Abweichung am Kraftfahrzeug teilt die Zulassungsbehörde auf Antrag eine abweichende Kennzeichengröße zu.
Voraussetzungen sind:
Falls ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht, etwa als Geschädigter nach einem Unfall, können Sie unter anderem erfahren, bei welcher Kfz-Versicherung der Verursacher versichert ist. Die Auskunft umfasst:
Ihr Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) an.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsstelle erledigen.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Den Halterwechsel Ihres Fahrzeuges sollten Sie sofort nach dem Kauf oder der Übernahme durchführen. Die Ummeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
Auf Antrag ist eine Einzelgenehmigung für Fahrzeugteile möglich, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Voraussetzung hierfür ist die vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteiles nach § 22a StVZO.
Befreiung Gurtpflicht oder Helmpflicht beantragen
Wer aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Körpergröße von der Gurtanlegepflicht befreit werden möchte, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung belegen. Gleiches gilt für die Befreiung von der Helmpflicht.
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis benötigen (etwa bei Einzelanfertigung, Kleinserie, Import aus USA oder bei größeren Umbauten), müssen Sie diese beantragen.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Elektro-Kennzeichen beantragen
Das E-Kennzeichen ist speziell für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge vorgesehen. Ein E-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Es kann auch als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen ausgegeben werden.
Voraussetzungen:
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung
Der Fahrzeughalter muss der Zulassungsbehörde gegenüber bekanntgeben, dass er ein auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug verkauft hat. Die Veräußerungsanzeige muss nach dem Verkauf „unverzüglich” der Behörde übermittelt werden, damit diese die Daten aktualisieren kann.
Wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf bereits außer Betrieb gesetzt, also abgemeldet, ist keine extra Veräußerungsmitteilung nötig.
Die Kfz-Zulassungsstelle gibt auch Feinstaubplaketten heraus. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) genügt. Der Antrag kann persönlich, per Post oder online gestellt werden.
Fahrzeuge mit Grünem Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Sie dürfen aber nur für die für ihren Zweck vorgesehenen Fahrten verwendet werden.
Für den Antrag beantragen Sie zunächst beim Zoll beziehungsweise beim Finanzamt eine Steuerbefreiung für das betreffende Fahrzeug.
Sie benötigen für den Antrag zudem folgende Unterlagen:
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Sie benötigen für den Antrag zudem folgende Unterlagen:
Halter- und Datenbestätigung für ein Fahrzeug einholen
Als Fahrzeughalter können Sie sich eine Halter- oder Datenbestätigung für ein Fahrzeug ausstellen lassen.
Internationaler Fahrzeugschein
Für längere Aufenthalte mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug außerhalb von Europa sollten Sie sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Dieser gilt nur zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ist maximal 12 Monate nach Ausstellung gültig.
Kfz-Kennzeichen abstempeln / umstempeln
Sind die Kfz-Kennzeichen am Auto beschädigt oder unleserlich oder fehlt die Stempelplakette oder Prüfplakette, müssen Sie dies auf der Kfz-Zulassungsstelle melden. Entweder werden Ihre bisherigen Kennzeichen nachgestempelt oder Sie erhalten neue Kennzeichenschilder (umstempeln).
Sie können das aktuelle Kennzeichen Ihres Autos durch eine Umkennzeichnung ersetzen. Das kann auf Wunsch geschehen oder nach dem Diebstahl oder dem Verlust Ihres bisherigen Kennzeichens zwingend notwendig sein.
Kfz-Kennzeichen: Verlust / Diebstahl melden
Wenn Ihr Kfz-Kennzeichen gestohlen worden ist, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle unbedingt den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Anzeige-Protokoll müssen Sie auf der Zulassungsstelle vorlegen. Bei Verlust eines Nummernschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen.
Kurzzeit-Kennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Antragsstellungstag für 5 Tage gültig und können in Deutschland, der EU und der Schweiz verwendet werden.
Voraussetzungen:
Beschränkungen:
Ohne gültigen TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten zur TÜV-Prüfstelle und zurück sowie für direkte Werkstattfahrten genutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen können bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes oder der Behörde im Bezirk des Fahrzeugstandorts beantragt werden. Online-Beantragungen sind derzeit nur am Standort des Fahrzeugs möglich.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Namensänderung (Fahrzeugpapiere)
Bei einer Namensänderung müssen Sie in der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen:
Rotes Kennzeichen beantragen (Händlerkennzeichen)
Fahrzeuge mit Rotem Kennzeichen dürfen nur genutzt werden von:
Zudem sind nur bestimmte Fahrten damit erlaubt:
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Den Gültigkeitszeitraum Ihres Saisonkennzeichens dürfen Sie frei wählen. Die Dauer wird in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 festgehalten. Auf dem Nummernschild steht der erste Monat der Saison über dem Trennstrich und der letzte Monat darunter.
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss der Betriebszeitraum auf volle Monate bemessen sein und mindestens zwei Monate sowie höchstens elf Monate umfassen.
Eine Tageszulassung vornehmen lassen können nur Autohändler. Dieser Vorgang ist ein rein bürokratischer Akt. Dabei wird ein fabrikneues Fahrzeug für einen Tag bei der Zulassungsstelle angemeldet und dann gleich auch wieder abgemeldet, ohne dass das Auto dabei bewegt wird. Damit kann der Händler das Fahrzeug anschließend als Tageszulassung als Gebrauchtfahrzeug günstiger verkaufen.
Technische Änderungen (am Fahrzeug)
Eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug wie Umbauten oder Nachrüstungen müssen Sie der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden.
Die Änderungen beziehungsweise die geänderten Teile müssen über ein Prüfgutachten nachgewiesen werden. Die Kfz-Zulassungsbehörde trägt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere ein.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Ein Wechselkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen:
Bei einer Wiederzulassung lässt der gleiche Fahrzeughalter sein Fahrzeug nach einer Abmeldung erneut zu. Dazu haben Sie nach der Abmeldung 7 Jahre Zeit. Danach erlischt die Betriebserlaubnis.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Wunschkennzeichen beantragen
Die Dauer der Reservierung für ein Wunschkennzeichen variiert je nach Kfz-Zulassungsstelle und liegt in der Regel zwischen 10 und 90 Tagen.
Voraussetzungen für die Reservierung:
Ihr Wunschkennzeichen können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle reservieren. Auf deren Webseite können Sie prüfen, ob Ihre gewünschte Kennzeichen-Kombination noch verfügbar ist und erfahren, wie lange das Kennzeichen nach der Reservierung für Sie blockiert bleibt.
Zulassungsbescheinigung Teil 1– Verlust / Diebstahl
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss unverzüglich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angezeigt werden.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Verlust / Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) muss dies der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden.
Die Kfz-Zulassungsstelle unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses wiederum erklärt die betreffende Zulassungsbescheinigung im Rahmen eines Aufbietungsverfahrens für nicht mehr gültig. Dieses dauert mindestens 3 Wochen. Erst danach ist die Ausstellung neuer Papiere möglich.
Die notwendige Versicherung an Eides statt können Sie auf der Zulassungsstelle (zur Niederschrift) oder bei einem Notar abgeben.
Sie benötigen für die Neuausstellung folgende Unterlagen:
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