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Basel III: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

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Die Bundesregierung macht der Europäischen Union in Sachen Basel III Druck: Bereits gut vier Monate bevor die verschärften Eigenkapitalregeln für Banken in der EU umgesetzt werden sollen, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf für die nationale Umsetzung auf den Weg gebracht. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mit. Bereits im vergangenen Mai hatten sich die EU-Finanzminister auf grundsätzliche Punkte geeinigt, letzte Details werden jedoch innerhalb der europäischen Gremien noch heiß diskutiert.
Basel III: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Eigenkapitals der Banken vorgelegt.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, dass durch die Basel-III-Regeln eine neue Grundordnung für Banken geschaffen werde. Der Gesetzentwurf enthalte neue Sicherheitsstandards. Zudem könne die Bankenaufsicht die Geldinstitute auf Basis der Beschlüsse besser kontrollieren und Fehlverhalten schärfer sanktionieren. Dadurch könnten die Steuerzahler besser vor Misswirtschaft der Banken geschützt werden. Schäuble betonte, dass die Umsetzung des Projekts keinen Aufschub dulde und mahnte die anderen EU-Staaten zur Eile.

Am 1. Januar 2013 soll Basel III EU-weit in Kraft treten. Ab dann müssen Banken die Vorgaben schrittweise bis 2019 rumsetzen. Durch die Regelungen sollen die Institute verpflichtet werden, in wirtschaftlich besseren Zeiten ihr Eigenkapital aufzustocken. Indem die Institute eventuelle Verluste über eine höhere Eigenkapitalquote abfangen, soll künftigen Konjunkturschwankungen vorgebeugt werden - so sollen sie insgesamt resistenter gegen Finanzkrisen werden.

Die verschärften Eigenkapitalanforderungen waren von den Staats- und Regierungschefs bereits Ende 2010 beim G-20-Gipfel beschlossen worden. Damit gelten die Vereinbarungen auch in nicht-europäischen Ländern wie etwa Japan oder den USA. Mit der Ausarbeitung der Details wurde der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beauftragt. Dieses Gremium fungiert auch als Namensgeber für die neuen Regelungen.

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