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Basel III: Banken erhalten mehr Zeit für Kapitalpuffer

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Der internationale Bankensektor erhält vier Jahre mehr Zeit, um die gemäß der Basel-III-Beschlüsse erforderlichen Mindest-Liquiditätsreserven anzulegen. Medienberichten zufolge beschloss der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am Sonntag, dass die Mindest-Liquiditätsquote (LCR) nun erst bis 2019 erfüllt werden muss. Bis 2015 genügen vorerst 60 Prozent der ursprünglich geplanten Rücklagen. Anschließend soll die Quote Jahr für Jahr erhöht werden. Durch die Reserven sollen die Geldhäuser resistenter gegen eventuelle neuerliche Finanzkrisen werden.
Der internationale Bankensektor erhält vier Jahre mehr Zeit, um die Mindest-Liquiditätsquote (LCR) zu erfüllen.

Den Banken bleiben vier Jahre mehr Zeit, um die Mindest-Liquiditätsquote zu erreichen.

Sowohl die betroffenen Institute als auch Kritiker aus der Politik hatten die Basel III-Regelungen als zu strikt kritisiert. Sie befürchteten, dass die Konjunktur einbrechen könnte, da den Banken durch die harten Eigenkapitalvorschriften die Vergabe von Krediten erschwert würde. Mit der Verlängerung der Frist kommt der Baseler Ausschuss den Banken nun entgegen. Dem britischen Notenbankchef Mervyn King zufolge soll die Übergangzeit sicherstellen, dass die LCR keinesfalls das globale Bankensystem daran hindert, die sich erholende Konjunktur durch die Vergabe von Krediten weiter zu unterstützen.

Das Ziel der LCR soll sein, dass die Institute ihre Geschäfte im Falle einer erneuten Krise auch ohne finanzielle Hilfe von außen für mindestens 30 Tage aufrechterhalten können. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass zum wiederholten Mal die Steuerzahler für die Rettung der Institute aufkommen müssen. Daher sollen die Banken einen milliardenschweren Kapitalpuffer aus Bargeld und hochwertigen Staatsanleihen aufbauen.

Für die Erfüllung der LCR fehlten den weltgrößten Banken Ende 2011 noch etwa 1,8 Billionen Euro an flüssigen Mitteln. Dies ergab eine Erhebung des Baseler Ausschusses. Zwei Drittel des fehlenden Kapitals entfielen dabei auf europäische Kreditinstitute. Für den Baseler Ausschuss – der für die weltweit einheitliche Regulierung von Geschäftsbanken zuständig ist – ist es das erste Mal, dass er neben Kapitalvorschriften auch eine Mindest-Liquiditätsreserve festlegt.

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