Sparen Sie Zeit und übernehmen Sie Daten aus Ihrem Kundenkonto.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 10 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 10
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail. Die
E-Mail Adressen der einzelnen Bereiche finden
Sie auf der Kontaktseite »
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwürfe für ESM

|

A A A
Wie das Bundesfinanzministerium gestern mitteilte, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf für die Errichtung des permanenten Rettungsschirm ESM und dessen Finanzierung beschlossen. Damit hat die Bundesregierung die innerstaatlichen Voraussetzungen für den Fonds geschaffen. Bundesrat und Bundestag müssen dem Entwurf allerdings noch zustimmen - bis Mitte Juni muss das Gesetz verabschiedet sein. Im Juli soll der dauerhafte Finanzmechanismus in Kraft treten und den vorläufigen Rettungsfonds EFSF ablösen.
Der Euro-Rettungsschirm ESM kann kommen: Das Bundeskabinett hat entsprechenden Gesetzesentwürfen zugestimmt.

Der Euro-Rettungsschirm ESM kann kommen: Das Bundeskabinett hat entsprechenden Gesetzesentwürfen zugestimmt.

Das ESM-Ratifizierungsgesetz sieht unter anderem die Gründung einer Internationale Finanzinstitution (IFI)vor - der EFSF wurde nach luxemburgischen Recht aufgestellt. Außerdem wurde festgeschrieben, dass Änderungen wie etwa eine ESM-Aufstockung einer neuerlichen bundesgesetzlichen Regelung bedürfen. Auch Regelungen zu eventuellen Änderungen des ESM-Vertrags in der Zukunft sind darin enthalten.

Der permanente Rettungsschirm soll nach bisherigen Plänen ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro besitzen, davon steht den Ländern ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Betrag setzt sich aus Bareinlagen und abrufbarem Kapital wie Garantien zusammen. Deutschland beteiligt sich mit Bareinzahlungen von insgesamt 21,7 Milliarden Euro und 168,3 Milliarden Euro an Garantien. Bereits in diesem Jahr muss Deutschland insgesamt 8,7 Milliarden Euro an den ESM überweisen. Der hierfür notwendige Nachtragshaushalt soll in der kommenden Woche zusammen mit dem Eckpunkten des Bundeshaushalts für 2013 verabschiedet werden.

Noch in diesem Monat wollen die Euro-Staaten aber über eine Aufstockung des Rettungsschirms beraten. Bisher lehnte die Bundesregierung eine Ausweitung der Hilfen ab - sieht sich aber zunehmend internationalem Druck ausgesetzt. Zusammen mit dem Fiskalpakt soll der ESM die Eurozone künftig stabilisieren. 25 der 27 EU-Länder haben sich auf den Fiskalpakt geeinigt und verpflichten sich damit zu mehr Haushaltsdisziplin. Mit der Schuldenbremse, die in die nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Staaten aufgenommen werden soll, wird eine erneute Euro-Schuldenkrise verhindern. Dabei arbeiten ESM und Fiskalpakt eng zusammen: Will ein Staat die Hilfen des ESM in Anspruch nehmen, muss sein Parlament den Fiskalvertrag ratifizieren und umsetzen.

Weitere Nachrichten über Konto-Kredit