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ESM und Fiskalpakt: Bundesverfassungsgericht nimmt sich für Entscheidung mehr Zeit

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM und dem Fiskalpakt könnte erst in etwa drei Monaten fallen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle plädierte während der mündlichen Verhandlung zum Eilverfahren am Dienstag für ein "Zwischenverfahren". Diese Alternative zur Eilentscheidung in drei Wochen erfordere jedoch eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage - die mehrere Monate in Anspruch nehmen könne.
Entscheidung über ESM und Fiskalpakt verschoben

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen sich für die Entscheidung über ESM und Fiskalpakt mehr Zeit zu nehmen.

Er befürchte, dass eine Entscheidung im Eilverfahren, die in erster Linie formal begründet würde, ein falsches Signal aussenden könnte, sagte Voßkuhle. Bei einer genaueren Prüfung könnten nicht nur die Folgen abgewogen werden, sondern auch eine sorgfältige summarische Prüfung durchgeführt werden. Medienberichten zufolge hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) indes im Vorfeld der Anhörung für eine schnelle Entscheidung plädiert. Er habe Bedenken, dass eine Verschiebung des ESM über den Juli hinaus die Symptome der Krise verstärken könnte. Zudem würden die Spekulationen über den Euro-Austritt einiger Länder durch eine Verzögerung zunehmen. Die Nervosität der Märkte sei sehr groß, sagte Schäuble während der Verhandlung. Die Bundesregierung wolle jedoch keinen Druck ausüben.

Die Bundesregierung äußert sich nach der Verhandlung optimistisch. In einer Mitteilung des Finanzministeriums hieß es, die Bundesregierung sehe der Entscheidung des Gerichts zuversichtlich entgegen. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte der Passauer Neuen Presse, er sei gelassen, da die Vorlagen sorgfältig auf Schwachstellen geprüft worden seien. Er sei überzeugt, dass sowohl der ESM als auch der Fiskalpakt Bestand haben werden.

Bereits Ende Juni hatten Fiskalpakt und ESM sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert. Kurz darauf waren mehrere Klagen gegen deren Rechtmäßigkeit in Karlsruhe eingegangen - unter anderem von der Bundestagsfraktion der Linken, den Freien Wähler und dem Verein "Mehr Demokratie". Zudem wollten die Kläger in Eilanträgen verhindern, dass Bundespräsident Gauck die umstrittenen Gesetze unterzeichnet, bevor eine richterliche Entscheidung gefallen ist.

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