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Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM nur mit Vorbehalten

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Bei der Urteilsverkündung verknüpften die Karlsruher Richter ihre Zustimmung mit einigen Auflagen. Wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, müsse etwa sichergestellt werden, dass die festgelegte Haftungsgrenze der Bundesrepublik in Höhe von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung der deutschen Vertreter in den ESM-Gremien überschritten werden kann. Entsprechend der nationalen Gesetze zum ESM muss dem zuvor auch der Bundestag zustimmen.
Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM unter Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt, jedoch müssen Auflagen erfüllt werden.

Zudem muss die Bundesrepublik für eine Vertragsauslegung sorgen, die gewährleistet, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat ausreichend informiert werden. Damit muss die die für alle Mitarbeiter des ESM gültige Schweigepflicht umgangen werden. Bundespräsident Joachim Gauck kann die Gesetze nun unterzeichnen, sobald die Auflagen aus Karlsruhe umgesetzt worden sind. Das Bundespräsidialamt teilte bereits mit, das Urteil umgehend auszuwerten. Die Bundesregierung rechne damit, dass der ESM in wenigen Wochen einsatzbereit sei, so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der Rettungsschirm hätte bereits zum 1. Juli in Kraft gesetzt werden sollen, der Start musste jedoch aufgrund der Eilanträge verschoben werden.

Die Entscheidung über den ESM sei nicht einfach gewesen, so Voßkuhle. Niemand könne mit Gewissheit sagen, mit welchen Maßnahmen die Krise am besten bewältigt werden könne. Es sei notwendig gewesen, die Entscheidung nicht übereilt zu treffen, da die wirtschaftlichen und politischen Folgen kaum verlässlich abzuschätzen gewesen seien.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Richter. Durch die verfassungsrechtliche Billigung der parlamentarischen Entscheidung könne der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen, so der Politiker. Auch in den Reihen der Grünen wurde die Entscheidung begrüßt. Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) lobte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die vorgegebene Begrenzung der Haftpflicht Deutschlands sei richtig und notwendig. Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der als Kläger gegen den ESM aufgetretenen Linkspartei, äußerte seine Zufriedenheit mit den Auflagen.

Update vom 14.09.2012: Wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag mitteilte, hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und dem Fiskalpakt unterzeichnet. Nach Ansicht von Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker soll der ESM bereits im Oktober starten.

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