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Geringere Haftungssumme und mehr Transparenz Das ändert sich für Bankkunden im Jahr 2018

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Ab Januar 2018 gelten auch in Deutschland die europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr. Das ändert sich für die Kunden.
Post von der Bank zu den Änderungen für das Jahr 2018. Foto: Bankenverband

Dieser Brief dürfte demnächst auch in Ihrem Briefkasten liegen. Foto: Bankenverband

Alle Bankkunden dürften in den kommenden Tagen Post bekommen. Der Grund: Ihre Geldinstitute informieren über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn ab dem 13. Januar 2018 gelten auch in Deutschland die europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr. Haftung, Transparenz und Dienste im Online-Banking: Wir haben zusammengefasst, was die Veränderungen für die Bankkunden konkret bedeuten.

Haftungsgrenze sinkt auf maximal 50 Euro

Wenn Kriminelle die Bank- oder Kreditkarte klauen oder sich die Online-Banking-PIN oder -TAN schnappen, haften die Kunden ab Januar nur noch mit 50 Euro. Derzeit müssen Kunden für entstandene Schäden bis zu einem Betrag von 150 Euro zahlen, teilt der Deutsche Bankenverband mit. Allerdings nur, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt haben. Danach sind die Kunden von der Haftung komplett befreit. Ebenfalls unverändert bleibt der Grundsatz der groben Fahrlässigkeit: Gibt ein Kunde seine Daten freiwillig weiter oder bewahrt die PIN im Geldbeutel mit der Kreditkarte auf, kommt er für den gesamten Schaden auf.

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen

Eine weitere Veränderung betrifft das Buchen von Hotels oder das Mieten eines Autos. Reservieren Hotels oder Autovermietungen einen bestimmten Betrag als Kaution auf dem Kartenkonto des Kunden, muss der Karteninhaber dem ab dem kommenden Jahr zustimmen. Erst im Anschluss daran ist die Bank berechtigt, den Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren. Wie das genau umgesetzt wird, entscheidet jedes Unternehmen für sich, da es keine genauen rechtlichen Vorgaben gibt. Wichtig für den Kunden ist, dass er neuerdings auf jedem Fall in seinem Onlinebanking sehen kann, wie hoch der Betrag ist, den die Bank vorläufig zurückhält. Kunden, die kein Onlinebanking betreiben, werden auf einem anderen Wege informiert. Welcher das ist, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Auf dieser Grundlage kann er dann besser entscheiden, wie viel Geld er in diesem Monat noch ausgeben kann. Was nicht neu ist: Verweigert der Kunde, dass Geld auf seiner Kreditkarte reserviert wird, muss er beispielsweise Bargeld hinterlegen, oder der Vertrag kommt nicht zustande.

Neue rechtliche Grundlage für Online-Bezahldienste

Den Service von Sofortüberweisung – mittlerweile bekannt als Klarna – oder Paydirekt nutzen viele Verbraucher schon lang, aber ab Januar stehen derartige Dienstleistungen auch auf einer rechtlichen Grundlage. Die sogenannte PSD2-Richtlinie erlaubt es Kunden, über diese sogenannten Zahlungsauslösedienstleister auch ihre PIN und TAN einzusetzen. Dabei kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Zahlungsauslösedienstleister. Das sei keine Neuerung für Verbraucher, allerdings habe das Gesetz nun eine rechtliche Grundlage für die vorhandene Praxis geschaffen, sagt der Bankenverband. In der Vergangenheit war die Nutzung von Sofortüberweisung umstritten, weil Nutzer über die Website des Anbieters Zugangsdaten zu ihrem Onlinebanking eingeben mussten.