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Die Finanzbranche soll ab Januar 2014 mit bis zu 35 Milliarden Euro jährlich an den Folgekosten der Euro-Krise beteiligt werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Wertpapiergeschäften der Europäischen Kommission hervor, über den die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die elf teilnehmenden EU-Staaten dem Entwurf zustimmen.
Finanztransaktionssteuer: Banken, Versicherungen und Fonds sollen ab 2014 an den Kosten der Krise beteiligt werden.
Neben Deutschland wollen auch Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien die Transaktionssteuer einführen. Die übrigen 16 EU-Mitgliedsländer können die Finanzabgabe auch nachträglich einführen. Am Donnerstag wird die EU-Kommission den Entwurf vorstellen. Dem Bericht zufolge soll eine Mindeststeuer auf den Verkauf verschiedener Finanzprodukte wie Aktien, verbriefte Wertpapiere und Termingeschäfte (Derivate) erhoben werden. Diese wird fällig, wenn der Käufer oder Verkäufer direkt oder indirekt in einem der elf Teilnehmerländer ansässig ist. Wenn eine britische Bank im Auftrag von Volkswagen in London mit Aktien handelt, wäre die Abgabe fällig und würde von Deutschland erhoben werden.
Zudem sollen alle Produkte besteuert werden, die aus einem der Teilnehmerländer stammt. Demnach müsste etwa eine US-amerikanische Bank in New York Steuern an Paris entrichten, wenn sie eine französische Staatsanleihe an ein japanisches Institut verkauft. Die Ausgabe neuer Staatsanleihen und der krisenbedingte Aufkauf dieser Papiere durch Notenbanken oder den Euro-Rettungsfonds ESM bleiben hingegen steuerfrei. Außerdem soll keine Finanztransaktionssteuer auf Geschäfte von Kleinanlegern und auf Kreditkartenumsätze erhoben werden. Der EU-Kommission zufolge sollen Finanzdienstleistungen durch die neuen Richtlinien sicherer werden und hochspekulative Geschäfte beschränken.
In Berlin werden jedoch Stimmen laut, die anzweifeln, dass die Abgabe bis Anfang des nächsten Jahres eingeführt werden kann. Wie die SZ berichtet, sind noch diverse Details ungeklärt - etwa die Frage, wie die Besteuerung von Geschäften, die außerhalb Europas stattfinden, technisch abgewickelt werden können. Weiterhin müssten die EU-Richtlinien noch von Bundestag und Bundesrat abgenickt werden - was aufgrund des anstehenden Wahlkampfes schwierig werden könnte. Das Vereinigte Königreich will zudem prüfen, ob der Entwurf die Regeln des Binnenmarktes verletzt und gegebenenfalls nachbessern lassen.