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EuGH stellt geplanten EZB-Ankauf von Staatsanleihen auf den Prüfstand

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird ab Dienstag prüfen, ob die Europäische Zentralbank (EZB) dazu berechtigt ist, Anleihen der verschiedenen Euro-Länder aufzukaufen. Medienberichten zufolge hatte das Bundesverfassungsgericht das geplante Programm der Notenbank im Februar dieses Jahres bereits für verfassungswidrig erklärt – als EU-Organ unterliegt die EZB jedoch ausschließlich der Rechtsprechung des EuGH. Mit einem Urteil aus Luxemburg ist frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Euroflagge mit Gerichtshammer

Ob der massenhafte Aufkauf von Euro-Staatsanleihen durch die EZB rechtens ist, entscheidet jetzt der EuGH.

Laut dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es die Aufgabe der EZB, die Preisstabilität der Währungsunion sicherzustellen - etwa indem sie den Leitzins verändert. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Aufkauf von Staatsanleihen einen Eingriff in die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Europäischen Union darstellt - entsprechende Befugnisse hat die EZB gemäß den Europäischen Verträgen jedoch nicht. Zudem befürchteten die Karlsruher Richter, dass die EZB durch die geplante Maßnahme ihre Unabhängigkeit gegenüber den einzelnen Euro-Staaten verlieren könnte. 

Das sogenannte „Outright-Monetary-Transactions“-Programm (OMT) entstand im Jahr 2012 infolge der Aussage von EZB-Präsident Mario Draghi, alles Notwendige tun zu wollen, um den Euro zu retten. Laut Focus Money sorgte dies bereits für eine Wende in der Euro-Finanzkrise: Obwohl die EZB ihr Vorhaben, unbegrenzt Staatsanleihen der Euro-Länder aufzukaufen, bislang nicht umgesetzt hat, sanken umgehend die Risikoaufschläge insbesondere bei Anleihen der Krisenstaaten. Dadurch stieg auch das Vertrauen der Investoren in die Euro-Staaten. 

Unicredit-Volkswirt Andreas Rees sagte dem Focus, er gehe davon aus, dass die Luxemburger Richter dem OMT-Programm der EZB im Sommer nächsten Jahres zustimmen werden. Eine Entscheidung zugunsten des EZB-Programmes würde dem aktuellen Trend des EuGH entsprechen, die Kompetenzen der einzelnen EU-Organe zu erweitern.

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